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Freitag, 26. April 2013

Konversionsflächen - Höchstpreis oder Gemeinwohlpreis ?

Konversion - die "Jahrhundertaufgabe" für Gütersloh.

Dafür braucht man Geld. Denn die Flächen müssen erstmal von der BImA gekauft werden. Also vom Bund. Das kann teuer werden. Denn noch hat das BImA-Gesetz Gültigkeit, wonach beim Verkauf der Konversions-Grundstücke der höchstmögliche Betrag für den Bund zu erwirtschaften ist.

Für eine Kommune mit chronisch klammer Kasse ist das keine "Jahrhundertaufgabe", sondern eine "Geldbeschaffungsaufgabe". Erst die Kohle, dann die Ideen - könnte man meinen. 

                    Wie teuer darf´s werden?       Foto  ak 2012
Der Deutsche Städtetag hat nun die Bundesregierung zur preisgünstigen Abgabe nicht mehr genutzter Militärgrundstücke aufgerufen (24. April 2013). Der Bund habe eine soziale Verantwortung für die Stadtentwicklung, sagte der scheidende Städtetagspräsident Christian Ude (SPD). 


Dies soll sich ändern. U.a. die Ministerpräsidentin des Landes NRW (neben den Bundesländern Baden-Württemberg und Rheinland-Pflaz) hatte dazu im Mai 2012  unter Federführung des Wirtschaftsministeriums einen Antrag auf Änderung des §1 BImAG in den Bundesrat eingebracht. Dieser fasste im Juni 2012 den Beschluss, dies als Gesetz in den Deutschen Bundestag einzubringen.



 Im Gesetzenwurf des Bundesrates heißt es: "Eine wichtige Voraussetzung für eine nachhaltig erfolgreiche Entwicklung der Liegenschaften ist jedoch, dass die Vermarktung der Liegenschaften durch BImA nicht ausschließlich betriebswirtschaftlichen oder fiskalischen Parametern folgt. Vielmehr muss die BImA eine den kommunalen und regionalen Zielvorstellungen entsprechende Nachnutzung auch dann ermöglichen können,
wenn diese nicht zum „vollen Wert“ realisiert werden kann oder ein positiver wirtschaftlicher Ertrag überhaupt nicht zu erzielen. (...) Eine solche Öffnungsklausel soll es der BImA ermöglichen und sie dazu anhalten, den Verwertungsprozess der Liegenschaften im Rahmen eines ganzheitlichen Ansatzes zwischen wirtschaftlicher Verwertung der Liegenschaften auf
der einen und Berücksichtigung strukturpolitischer Ziele des Bundes, der Län-
der und der Kommunen auf der anderen Seite durchzuführen.
 
Das Gesetz ist im Deutschen Bundestag noch nicht beraten worden. Es gebe "Kollisionen" mit dem EU-Recht. 

Dieser Tage begrüßt nun die Grüne Landtagsfraktion NRW den Vorstoß des Städtetages: In einer Pressemitteilung heißt es:

„Gerade für Nordrhein-Westfalen ergeben sich außerordentliche Chancen, wenn durch den Abzug der britischen Streitkräfte und die Bundeswehrreform Flächen für eine zivile Nutzung frei werden. Wir unterstützen den Städtetag in der Forderung, dass der Bund die Flächen zu guten Konditionen für die Kommunen freigeben muss, damit sie diese für den Wohnungsbau oder zur Schaffung von Bereichen für den Landschafts- und Naturschutz und für die Nutzung von regenerative Energien nutzen können. Bisher blockiert die schwarz-gelbe Bundesregierung eine Öffnungsklausel für Konversionsflächen. Dieses Blockade geht zu Lasten der Landesentwicklung."
 
Da bahnt sich ein politischer Grundsatzstreit auf Bundesebene an, der bis in die kleine Provinz OWL reicht: auf der einen Seite die Armee der Gewerbeflächenbefürworter, andererseits das kleine Heer der Landschafts- und Naturschützer. Dieser Streit wird in Miniatur auch bereits in Gütersloh geführt. Im letzten Hauptausschuss ging es u.a. um "Gräser":  Der Fraktionsvorsitzende der CDU erklärte dem Grünen: Gräser zu schützen stände nicht im Fokus der Konversion -  die fände man schließlich überall. Es ginge um die Ausweisung von Gewerbeflächen. 

Nun hat Gütersloh doch beste Beziehungen nach Berlin und nach Düsseldorf. Dafür haben die Parteien ihre Berufspolitiker dort hin entsendet. Was sagt der Flurfunk, wie sieht es aus mit dem nötigen Geld für die Jahrhundertaufgabe? Wird es eine Öffnungsklausel für das BImA-Gesetz geben oder nicht? 










 






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