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Sonntag, 30. März 2014

Neu: Ein Einzelkämpfer tritt an

Die Kommunalwahlen bieten in diesem Jahr eine Besonderheit: ein Einzelkämpfer ohne Parteibindung oder Wählergruppierung im Hintergrund tritt in einem einzigen Wahlkreis der Stadt an. Wahlkreis 60, Innenstadt. Sein Name: Peter Bunnemann. Dieser Tage wird er in einem Stadtmagazin vorgestellt. 

                             auf dem Weg ins Rathaus...                   Fotos ak 2013
Mich treibt die Frage um, wie das eigentlich verfassungstechnisch geht und was die kommunale Wahlordnung NRW dazu sagt. Ein solches Beispiel könnte Schule machen und den Willen nach Mitgestaltung der Bürger auch bei Wahlen stärker in den Fokus rücken. In NRW hat nämlich bisher jeder Wähler nur eine Stimme. In Bayern, Bade-Württemberg, Schleswig-Holstein, Rheinland-Pfalz und in Hessen ist das anders, hier haben die Wähler so viele Stimmen wie Sitze zu verteilen sind und Kumulieren und Panaschieren sind erlaubt. Also Stimmen häufeln und verteilen auch über Parteigrenzen hinaus. Auch Einzelbewerber sind hier u.a. aus diesem Grund häufiger zu finden. Wähler dürfen teilweise sogar eigene Vorschläge direkt auf den Wahlzettel schreiben.

Bis zum 7. April 2014 müssen die jeweiligen Wahlvorschläge für Gütersloh dem Wahlleiter, das ist die Bürgermeisterin Maria Unger, eingereicht werden. Dieser Termin findet sich bereits im Amtsblatt 18/2013.

Was den Vorschlag für Einzelbewerber angeht, findet sich hier schon ein Hinweis: