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Donnerstag, 19. Januar 2012

Befangenheit wegen Doppelrolle?

Transparenz in Aufsichtsräten
Im Finanzausschuss am 6.12.2011 wurde übe den Antrag der Linken und der BfGT über mehr Transparenz in den Aufsichtsräten in Gesellschaften mit städtischer Beteiligung diskutiert. Konkret geht es etwa um die Stadtwerke Gütersloh und um das Städt. Klinikum. 
Gleichzeitig steht die Umsetzung des Gesetzes zur Schaffung von mehr Transparenz in öffentlichen Unternehmen im Land NRW, das Transparenzgesetz, auf der Tagesordnung. Und gleichzeitig auch das Revitalisierungsgesetz, nach § 108 GO NRW.
Aus dieser Situation heraus findet sich folgender Passus im Protokoll des Finanzausschusses der Stadt Gütersloh:  "Damit in der Zwischenzeit den Maßgaben des Transparenzgesetzes Folge geleistet wird, wird dem Rat empfohlen, von seinem Weisungsrecht gegenüber von ihm entsandten Aufsichtsrats- und Beiratsmitgliedern Gebrauch zum machen, um den Vorgabendes § 108 (...) GO NRW gerecht zu werden."