Das Amtsblatt der Stadt Gütersloh als Lektüre kann ausgesprochen anregend sein. Auch unter dem Aspekt der Bürgerbeteiligung, wenn es etwa um das Widerspruchsrecht gegen Datenvermittlung aus dem Einwohnermeldeamt geht. Für die Bürger empfiehlt sich ein differenziertes Vorgehen, sonst verspielt man ggf. politische Rechte.
Dieser Tage findet sich im Amtsblatt der Hinweis Nr.67/2013 mit dem Titel „Bekanntmachung und Hinweis auf das
Widerspruchsrecht gegen die Weitergabe von Daten aus dem Melderegister der
Stadt Gütersloh in besonderen Fällen gemäß § 35 Meldegesetz NRW“.
Die Meldebehörde der Stadt darf eine Melderegisterauskunft erteilen, sofern der/die Betroffene der Weitergabe
seiner/ihrer Daten nicht widersprochen hat.
Es folgen vier Kategorien, in denen die Weitergabe seitens der Stadt praktiziert werden kann, zwei davon sind für die Bürger ganz besondere Kategorien, denn sie rühren indirekt auch an ihre Beteiligungsrechte am politischen System.
Es folgen vier Kategorien, in denen die Weitergabe seitens der Stadt praktiziert werden kann, zwei davon sind für die Bürger ganz besondere Kategorien, denn sie rühren indirekt auch an ihre Beteiligungsrechte am politischen System.