Da kann man nur staunen - und den Hut ziehen: Die CDU aus Harsewinkel kritisiert die Praxis der Ältestenratssitzungen!
Ein Herz für Demokratie und Transparenz: Bravo Harsewinkel!! |
Auf der Homepage der CDU findet sich die Pressemitteilung von Ratsherr Heinz Bünnigmann (er ist Fraktionsvorsitzender sowie im beruflichen Leben Rechtsanwalt und Notar):
Diese Praxis gelte es zu ändern.
Ferner fordert der Ratsherr, ein offizielles Protokoll sei zeitnah an die Ratsmitglieder zu versenden. Und die Bürgermeisterin müsse zeitnah die Presse in geeigneter Form über den Inhalt der Ältestenratssitzung informieren - damit auch die Öffentlichkeit teilhaben kann.
Da kann man nur sagen: Alle Achtung. Das ist ein echter Antrag für Transparenz und die Vitalisierung der Demokratie!
Denn auch in Gütersloh sind die Sitzungen des Ältestenrat an der Tagesordnung: Auch hier werden Themen vorab diskutiert und später mundgerecht in den Gremien nur noch abgenickt. So geschehen beim Bürgerhaushalt, bei Porta, beim Bauvorhaben Wellerdiek und bei der "familiengerechten Kommune". Usw. usw.
In der Geschäftsordnung des Rates Gütersloh ist dagegen deutlich geregelt: Der Ältestenrat ist kein Ausschuss im Sinne der Gemeindeordnung! Damit wären Absprachen an diesem Ort abgekartete Spiele hinter verschlossenen Türen: Ein langsamer Tod für jede Art von Beteiligung oder Demokratie!
Herzlichen Glückwunsch für so viel Mut nach Harsewinkel!
Für Interessierte: Auszug aus der Geschäftsordnung des Rates der Stadt Gütersloh
IV. Ältestenrat§ 35
Ältestenrat
(1) Der Ältestenrat besteht aus der Bürgermeisterin, ihren Stellvertretern und den Vorsitzenden
der Fraktionen. Er ist kein Ausschuss im Sinne der Gemeindeordnung.
(2) Die Bürgermeisterin beruft den Ältestenrat ein und leitet die Sitzungen. Der Ältestenrat ist
unverzüglich einzuberufen, wenn eine Fraktion dies unter Angabe der zur Beratung zu
stellenden Angelegenheiten verlangt.
(3) Der Ältestenrat hat insbesondere die Aufgabe, eine Verständigung zwischen den Fraktionen
über die vom Rat zu beratenden Vorlagen und Anträge herbeizuführen und etwaige
im Rat auftretende Spannungen zu beseitigen.