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Montag, 21. November 2011

Ältestenrat ist demokratiefeindlich

Ein Herz für Demokratie und Transparenz: Bravo Harsewinkel!!
Auf der Homepage der CDU findet sich die Pressemitteilung von Ratsherr Heinz Bünnigmann (er ist Fraktionsvorsitzender sowie im beruflichen Leben Rechtsanwalt und Notar):

Diese Praxis gelte es zu ändern. 
 
Ferner fordert der Ratsherr, ein offizielles Protokoll sei zeitnah an die Ratsmitglieder zu versenden. Und die Bürgermeisterin müsse zeitnah die Presse in geeigneter Form über den Inhalt der Ältestenratssitzung informieren - damit auch die Öffentlichkeit teilhaben kann.
  
In der Antragsbegründung heißt es: Diese Praxis bedeute, dass die meisten der gewählten Ratsmitglieder vom Meinungs- und Entscheidungsbildungsprozess weitgehend ausgeschlossen waren. In den Sitzungen der zuständigen Gremien konnte dann nur noch abgenickt oder abgelehnt werden.

"Beratungen und Entscheidungen über Sachfragen gehören immer in die dafür zuständigen politischen Gremien, denn nur sie verkörpern in ihrer Zusammensetzung den Wählerwillen und sichern die Möglichkeit, dass sich jedes Ratsmitglied in jeder Phase des Meinungs- und Entscheidungsbildungsprozesses einbringen kann. Wir halten es außerdem für kritisch, wenn im Ältestenrat Informationen herausgegeben werden, die den anderen Ratsmitgliedern offiziell nicht zeitnah zur Verfügung gestellt werden. Fehlende Protokolle verhindern eine detaillierte Information der Ratsmitglieder", so heißt es weiter.

Da kann man nur sagen: Alle Achtung. Das ist ein echter Antrag für Transparenz und die Vitalisierung der Demokratie!
Denn auch in Gütersloh sind die Sitzungen des Ältestenrat an der Tagesordnung: Auch hier werden Themen vorab diskutiert und später mundgerecht in den Gremien nur noch abgenickt. So geschehen beim Bürgerhaushalt, bei Porta, beim Bauvorhaben Wellerdiek und bei der "familiengerechten Kommune". Usw. usw.

In der Geschäftsordnung des Rates Gütersloh ist dagegen deutlich geregelt: Der Ältestenrat ist kein Ausschuss im Sinne der Gemeindeordnung! Damit wären Absprachen an diesem Ort abgekartete Spiele hinter verschlossenen Türen: Ein langsamer Tod für jede Art von Beteiligung oder Demokratie!
Herzlichen Glückwunsch für so viel Mut nach Harsewinkel!


Für Interessierte: Auszug aus der Geschäftsordnung des Rates der Stadt Gütersloh
IV. Ältestenrat
§ 35
Ältestenrat
(1) Der Ältestenrat besteht aus der Bürgermeisterin, ihren Stellvertretern und den Vorsitzenden
der Fraktionen. Er ist kein Ausschuss im Sinne der Gemeindeordnung.
(2) Die Bürgermeisterin beruft den Ältestenrat ein und leitet die Sitzungen. Der Ältestenrat ist
unverzüglich einzuberufen, wenn eine Fraktion dies unter Angabe der zur Beratung zu
stellenden Angelegenheiten verlangt.
(3) Der Ältestenrat hat insbesondere die Aufgabe, eine Verständigung zwischen den Fraktionen
über die vom Rat zu beratenden Vorlagen und Anträge herbeizuführen und etwaige
im Rat auftretende Spannungen zu beseitigen.