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Montag, 7. Januar 2013

Optionspflicht tickt...

2013 ändert sich einiges. Unter anderem beginnt die Optionspflicht für Jugendliche zwischen dem 18. und 23. Lebensjahr - wie bereits in einem vorherigen Blogpost beschrieben. 

In den Vorlagen zum Integrationsrat oder auch zum Jugendparlament findet sich nach wie vor nichts. (Ganz davon abgesehen, dass es zum Jugendparlament in der Regel überhaupt keine öffentlichen Vorlagen gibt.)
 
Aus meinem Arbeitsfeld im Programm "Zukunft der Integration" haben wir eine eigene Homepage zur Optionspflicht veröffentlicht, auf der sich auch Musteranträge finden, wie ein "Betroffener" einen Beibehaltungsantrag stellen kann. 

         Optionspflicht - kein Thema in GT?                           Foto: ak
Die Frage allerdings, wie sich die Stadt zu diesem Thema stellt, ist nach wie vor nicht beantwortet: wie viele Jugendliche wird das in Gütersloh betreffen? Wie werden diese beraten, begleitet? Wie positioniert sich die Stadt - fördert sie die Möglichkeit der Beibehaltung? Gibt es ausreichend Informationen dazu? Welche etwa?

Alles Fragen, die nicht unerheblich sind, wenn es darum geht, den Jugendlichen eine Perspektive in ihrer Heimat Gütersloh zu geben.