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Donnerstag, 8. August 2013

Nicht alle dürfen: #btw13

Wenn die Gütersloher am 22.09. zur Bundestagswahl schreiten, können nicht alle "Gütersloher" wählen. Wählen kann nur, wer am Stichtag einen deutschen Pass hat:
 

Wahlberechtigt bei Bundestags- und Europawahlen sind alle Deutschen im Sinne des Art. 116 Abs. 1 GG, die am Wahltag   
• das 18. Lebensjahr vollendet haben,
• seit mindestens drei Monaten in der Bundesrepublik Deutschland (bei Europawahlen auch in den übrigen Mitgliedstaaten der Europäischen Union) eine Wohnung innehaben oder sich sonst gewöhnlich aufhalten,
• nicht nach § 13 BWG (bei Bundestagswahlen) oder § 6a EuWG (bei Europawahlen) vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.


Politisch umstritten 
Dass dieses Gesetz so lautet, ist umstritten: Es gibt unterschiedliche politische Forderungen, dass alle Diejenigen uneingeschränkt wählen dürfen, die etwa auch ohne deutschen Pass hier leben und in Deutschland Steuern zahlen oder länger als zehn Jahre hier leben. Diese Forderungen machen die Änderung des Staatsbürgerschaftsrechtes notwendig. Das ist eine politische Frage - bisher konservativ gelöst. Der Pass entscheidet immer noch. Die Beibehaltung des Doppelpasses etwa, ist von der schwarz-gelben Regierungsmehrheit nicht gewollt.

            Wer darf wählen?        Foto ak 2013
Kann es sich ein Land im demografischen Wandel leisten, dass Menschen hier leben, arbeiten und Steuern zahlen, an der Gemeinschaft teilhaben - aber ohne Pass leider nicht wählen dürfen?