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Freitag, 30. Dezember 2011

In 2012 werde Licht im Aktenschrank


Wenn das kein gutes Zeichen für 2012 ist: Zehn Jahre Informationsfreiheitsgesetz NRW - Innenminister Jäger: "Akzeptanz staatlichen Handelns setzt umfassende Information voraus."

 
"Transparenz statt verschlossener Aktenschränke", schreibt das Innenministerium. Weiter heißt es: "Die meisten Auskunftsersuchen wurden auf kommunaler Ebene gestellt. „Das Bedürfnis der Menschen, sich gerade in ihrem unmittelbaren Umfeld bei öffentlichen Stellen zu informieren, ist besonders ausgeprägt“, führte Jäger aus. Die Mitsprache bei der Entwicklung eines
Gemeinwesens setze voraus, dass die zur Verfügung gestellten Informationen möglichst direkt und unverfälscht seien. „Um die Akzeptanz staatlichen Handelns weiter zu steigern, wollen wir künftig auch die Möglichkeiten des Internets verstärkt nutzen“, erklärte Jäger. Ziel sei es, durch einen vereinfachten Zugang zu Informationen zu mehr Transparenz gegenüber den Bürgerinnen und Bürgern und damit zu einer Stärkung der Vertrauenswürdigkeit von Politik und Verwaltung beizutragen."
Noch besser hinsehen können

 Zur Erinnerung: Die Bürgerinitiative "Demokratie wagen" hatte 2011 dazu einen Antrag gestellt, eine Satzung für die Stadt zu erlassen, anhand der Jederman erkennen kann, wie der Zugang zu öffentlichen Daten geregelt ist - und was diese Information kostet.

Die Satzung wurde vom Hauptausschuss (5.7.2010) abgelehnt. Herausgekommen ist das:
"Die Informationen werden Ihnen möglichst unverzüglich, spätestens innerhalb eines Monats nach Antragstellung zugänglich gemacht. Bei allem Bemühen um Offenheit und Transparenz des Verwaltungshandelns, kann das Recht auf freien Zugang zu amtlichen Informationen nicht uneingeschränkt gelten. Grenzen werden gesetzt, wo beispielsweise Datenschutzrechte Dritter oder Belange der inneren Sicherheit tangiert werden. Das müssen Sie beachten: der Antrag kann schriftlich, mündlich oder in elektronischer Form gestellt werden 
der Antrag muss bestimmt sein und erkennen lassen, auf welche Informationen er gerichtet ist."

Danach sind mündliche oder einfache schriftliche Auskünfte sowie Akteneinsicht in einfachen Fällen gebührenfrei, ansonsten sind nach Landesrecht Gebühren zu erheben.