Das dazugehörige Gutachten von NW-Urban zum Konversionsprozess in Gütersloh müsste laut Vertrag mittlerweile beim zuständigen Ministerium für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr in Düsseldorf eingegangen sein.
Nach Vertragslage ist das Ministerium NRW aber nicht verpflichtet, diesen öffentlich zu machen. Das aber würde sicher die Bürger in Gütersloh sehr interessieren, was denn nun in dem Gutachten steht, welches zudem noch mit der bürgerschaftlichen Stellungnahme aus dem Beteiligungsprozess versehen wurde.
Augen und Ohren gespitzt: was steht im Gutachten? |
Aus dem Grunde habe ich heute eine erneute Anfrage an das zuständige Ministerium NRW auf der Plattform FragdenStaat gestellt. Nach dem Informationsfreiheitsgesetz ist das Haus verpflichtet, zumindest zu antworten.....