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Dienstag, 20. Mai 2014

Auswertung: Kandidatencheck von "Demokratie wagen"

Zur Kommunalwahl steigt die Fieberkurve leicht an.

Demokratie wagen hatte dazu einen Kandidatencheck auf der eigenen Seite gemacht: 155 Wahlkreiskandidaten wurden befragt.



Hier die Auswertung der 97 Antworten:

Kandidatencheck



Presseinformation 

Kandidatencheck von „Demokratie wagen!“ zur 
Kommunalwahl am 25. Mai 2014 in der Stadt Gütersloh


Sonntag wird der Gütersloher Stadtrat neu gewählt.„Demokratie wagen!“ hat dazu alle 155 Wahlkreiskandidaten befragt: „Wie stehen Sie zu Bürgerbeteiligung – und was werden Sie künftig dafür tun?“ ist eine von vier Fragen. 97 Antworten liegen vor, die nun ausgewertet auf der Internetseite www.demokratie-wagen.org zu finden sind.

Hier ein Einblick in ausgewählte Ergebnisse:

  • Der Großteil der Kandidaten (89,7 %) hat sich auf eine Parteimeinung geeinigt und hat keine eigene Antwort geliefert. Die Partei/Gruppierung spricht mit einer Stimme: CDU und SPD, sowie der Grünen (mit einer Ausnahme) und der BfGT einigt unisono eine gemeinsame Meinung. Die FDP und die Linke scheren hier aus, es antworten nur wenige, aber unterschiedlich. Die UWG und der unabhängige Kandidat schweigen.


  1. Alle sieben Fraktionen des letzten Rats treten wieder an. Offensichtlich besteht ein großer Bedarf in der Bevölkerung nach einer breiten Auswahl an politischen Programmen. Zudem ist ein Einzelkandidat noch hinzugekommen, der aber nicht von allen Wahlberechtigten gewählt werden kann. Ob das die Gleichheit der Wahl einschränkt, ist zu prüfen.


  • Bürgerbeteiligung finden alle Parteien wichtig und für die Demokratie notwendig. Die Ausgestaltung ist jedoch unterschiedlich. Die kleineren Parteien sind hier aussagekräftiger als die Volksparteien CDU und SPD. Auch die vorgeschlagene Methodik zur Beteiligung ist bei den Kleineren kreativer.



  • Digitalisierung beginnt zu wirken: Parteien weisen auf die Inhalte ihrer Homepages hin, das war vorher noch kein Thema.


  • Bei allen Versprechungen für die kommende Wahlperiode: Eine politische Bilanzierung der Vergangenheit ist schwer, weil Anträge etwa nicht nach Fraktionen und Abstimmungsverhalten gebündelt dokumentiert werden.


  • Transparenz wird eher als Aufgabe der Verwaltung angesehen als die der Politik selbst.


  • Fehlende Ressourcen an Geld und Personal werden als Hemmnisse für aktive Beteiligung oder Öffnung von Daten (Open Data) formuliert.


  • Beteiligung an Bildungspolitik und am Konversionsprozess wird eher von den kleinen Gruppierungen favorisiert.


Der Großteil der Antwortenden hat es sich sehr einfach gemacht! Lediglich zehn Kandidaten antworteten eigenständig, teilweise zwar auch deckungsgleich, aber mit eigenen Passagen. Fast 90 % der Befragten jedoch haben sich der allgemeinen Parteimeinung angeschlossen. Damit treten die einzelnen Wahlbezirkskandidaten deutlich in ihrer Bedeutung zurück. Was zählt ist die Partei, nicht der Kandidat. In Zeiten der sinkenden Parteienbindung und einer sinkenden Wahlbeteiligung sind das Ergebnisse, die nachdenklich stimmen müssen. Was bringen also personalisierte Plakate und persönliches Händeschütteln, wenn die eigene Persönlichkeit und das Können hinter der Parteimeinung zurückbleiben?

Die Wahl gilt als höchstes demokratisches Gut. In NRW hat jeder Wähler nur eine Stimme. Zur Wahl stehen 155 Kandidaten in den Wahlbezirken. Der Bewerber mit den meisten Stimmen in einem Wahlbezirk gewinnt diesen und zieht direkt in den Rat ein. Die Stimmen aller Wahlbezirke gemeinsam werden dann für die Parteienlisten ausgezählt. Diese Listen wurden aber nur von wenigen Parteimitgliedern aufgestellt und gewählt, was die Beteiligung der Wähler schon vor der Wahl einschränkt. Durch die Listenaufstellung und die Platzierung der einzelnen Kandidaten auf den Listen wird vorentschieden, welcher Kandidat in den Rat einzieht und wer nicht.

Schon vor dem Hintergrund dieser realen Verknappung an Wahlmöglichkeiten wäre es wünschenswert, wenn die Kandidaten ihre Chance auf Antworten persönlich wahrgenommen hätten. Die Öffentlichkeit wünscht sich Verantwortung und Authentizität.

Die Änderung des NRW-Wahlrechtes wäre eine Möglichkeit, diese Entscheidung wieder näher an die Wähler zurückzubringen. Mit Kumulieren und Panaschieren hätte jeder Bürger so viele Stimmen zu verteilen oder zu häufeln, wie es Mandate gibt. Diese Chance ist allerdings den Menschen in NRW nicht gegeben. Eine Änderung des Wahlrechtes in diese Richtung ist zu diskutieren.

Für die Wähler in Gütersloh bleibt jetzt also nur: die Parteien und Gruppierungen noch deutlicher zur echten Beteiligung aufzurufen – und die Kandidaten an ihre Wahlversprechen zu erinnern.


www.demokratie-wagen.org

Dazu passt auch der verweisende Link auf "Politik und Kommunikation": 


Donnerstag, 15. Mai 2014

Gleich oder ungleich - Erklärung mangelhaft

Kommunalwahl NRW: noch immer ist nicht geklärt, ob die Kandidatur eines Einzelbewerbers in Gütersloh durch die Wahlpraxis der realen Wählbarkeit zu einer ungleichen Wahl wird - und damit dem Grundsatz der "allgemeinen, unmittelbaren, freien, gleichen und geheimen Wahl" widerspricht.

Mittlerweile finde ich nicht nur die Frage immer spannender, sondern auch den Prozess, wie eine solche Frage im Ping-Pong-Verfahren von Instanz zu Instanz gereicht wird - ohne auch nur den Hauch einer belastbaren Antwort oder Erklärung zu liefern. 

Am Wahlsonntag bin ich als Wahlvorsteherin in einen Wahlbezirk berufen. Da möchte ich aber schon aussagefähig sein, wenn ich einer solchen Frage gegenüberstehe....Den Gleichheitsgrundsatz müsste ich schon erklären können.


                         bisher nicht anschlussfähig: meine Frage bleibt   Foto ak 2014

#Worum geht es?

Das Problem, welches sich ggf. auch in anderen Kommunen findet: in Gütersloh gibt es 22 Wahlkreise, in den Wahlkreisen treten je sieben Kandidaten an. Alles Kandidaten von Parteien oder Gruppierungen. Nur in einem einzigen Wahlkreis treten acht Kandidaten an, der achte Kandidat ist hier ein Einzelbewerber.
Meine Frage war: ist das ungleich, wenn in allen Wahlbezirken Sieben antreten und nur in einem acht Kandidaten? Nur 3.000 Wahlberechtigte haben die Chance, den Einzelbewerber überhaupt zu wählen. Die übrigen rd. 74.000 Wähler in GT haben diese Möglichkeit nicht, weil sie nicht in dem Wahlkreis wählen dürfen, in dem der Einzelbewerber antritt. Auch der Bewerber kann wiederum nicht von allen gewählt werden, er ist also nur von einer Teilmenge wählbar.

Dass ein Einzelbewerber antritt, finde ich gut. Dieses Phänomen wird sich verbreiten, denn die Komplexität unserer Lebensverhältnisse verlangt offensichtlich nach einer Ausdifferenzierung von politischen Angeboten.

#1. Anlaufstelle - Stadt 

Die erste Anfrage nach einer möglichen Ungleichheit ging an die Stadt Gütersloh, die den Einzelbewerber zur Wahl zugelassen hatte. Er brauchte zur Zulassung eine ausreichende Anzahl an Unterstützungsunterschriften, über die genaue Anzahl gibt die jeweilige Kommune Auskunft, das hängt ab von der Anzahl der Wahlberechtigten in dem Wahlkreis, in dem der Unabhängige antritt.

Die Antwort hier: nein, die Wahl sei dadurch nicht ungleich. Bezugspunkt sei der Wahlbezirk, der müsse im Zuschnitt ähnlich groß sein, so dass eine zahlenmäßige Vergleichbarkeit mit anderen Wahlbezirken gegeben sei. Schon beim Gespräch war deutlich, dass die Erklärung eher dürftig war und auch nicht schriftlich, also zitierbar.

#2. Anlaufstelle - Land 

So schrieb ich ans Innenministerium NRW. Von dort kam zunächst ein Anruf, der mich nicht persönlich erreichte. Auch hier sollte eine Erklärung mündlich erfolgen. Eine kurze schriftliche Stellungnahme aus dem Referat lautet jetzt aber: 


"Zunächst ist darauf hinzuweisen, dass eine Zuständigkeit der Landeswahlleiterin in Bezug auf die Kommunalwahlen nicht gegeben ist." (Landeswahlleiterin ist Ministerialdirigentin Helga Block.) 

"Ich darf Sie daher bitten, sich mit Ihren Fragen an die Stadt Gütersloh zu wenden. Soweit Sie hier keine befriedigende Auskunft erhalten, wäre danach die Kreisverwaltung zuständig. Die Erreichbarkeit teile ich wie folgt mit: ...." hier findet sich eine Kopie der Kreisverwaltung mit den Ansprechpartnern, u.a. der Kreisdirektorin. 

Weiter heißt es: "In aller Kürze kann ich darauf hinweisen, dass die Gleichheit der Wahl in dem von Ihnen  geschilderten Fall nicht verletzt ist. Würde man Ihrer Argumentation folgen, so müsste man die Zahl der Wahlbewerber im Vorfeld beschränken." Einen Hinweis auf eine Quelle zum Nachlesen gibt es nicht. 


 #3. Anlaufstelle - Kreis 

Auch diese Rückmeldung ist also inhaltlich dürftig. Aus dem Grund habe ich nun auch die Kreisdirektorin Susanne Koch im Kreis Gütersloh angeschrieben und um Erläuterung gebeten. Sie hat die gleiche Frage vorliegen....

Ich googele schon mal einen Experten, der sich mit dem Wahlrecht auskennt...








Sonntag, 30. März 2014

Neu: Ein Einzelkämpfer tritt an

Die Kommunalwahlen bieten in diesem Jahr eine Besonderheit: ein Einzelkämpfer ohne Parteibindung oder Wählergruppierung im Hintergrund tritt in einem einzigen Wahlkreis der Stadt an. Wahlkreis 60, Innenstadt. Sein Name: Peter Bunnemann. Dieser Tage wird er in einem Stadtmagazin vorgestellt. 

                             auf dem Weg ins Rathaus...                   Fotos ak 2013
Mich treibt die Frage um, wie das eigentlich verfassungstechnisch geht und was die kommunale Wahlordnung NRW dazu sagt. Ein solches Beispiel könnte Schule machen und den Willen nach Mitgestaltung der Bürger auch bei Wahlen stärker in den Fokus rücken. In NRW hat nämlich bisher jeder Wähler nur eine Stimme. In Bayern, Bade-Württemberg, Schleswig-Holstein, Rheinland-Pfalz und in Hessen ist das anders, hier haben die Wähler so viele Stimmen wie Sitze zu verteilen sind und Kumulieren und Panaschieren sind erlaubt. Also Stimmen häufeln und verteilen auch über Parteigrenzen hinaus. Auch Einzelbewerber sind hier u.a. aus diesem Grund häufiger zu finden. Wähler dürfen teilweise sogar eigene Vorschläge direkt auf den Wahlzettel schreiben.

Bis zum 7. April 2014 müssen die jeweiligen Wahlvorschläge für Gütersloh dem Wahlleiter, das ist die Bürgermeisterin Maria Unger, eingereicht werden. Dieser Termin findet sich bereits im Amtsblatt 18/2013.

Was den Vorschlag für Einzelbewerber angeht, findet sich hier schon ein Hinweis:

Donnerstag, 8. August 2013

Nicht alle dürfen: #btw13

Wenn die Gütersloher am 22.09. zur Bundestagswahl schreiten, können nicht alle "Gütersloher" wählen. Wählen kann nur, wer am Stichtag einen deutschen Pass hat:
 

Wahlberechtigt bei Bundestags- und Europawahlen sind alle Deutschen im Sinne des Art. 116 Abs. 1 GG, die am Wahltag   
• das 18. Lebensjahr vollendet haben,
• seit mindestens drei Monaten in der Bundesrepublik Deutschland (bei Europawahlen auch in den übrigen Mitgliedstaaten der Europäischen Union) eine Wohnung innehaben oder sich sonst gewöhnlich aufhalten,
• nicht nach § 13 BWG (bei Bundestagswahlen) oder § 6a EuWG (bei Europawahlen) vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.


Politisch umstritten 
Dass dieses Gesetz so lautet, ist umstritten: Es gibt unterschiedliche politische Forderungen, dass alle Diejenigen uneingeschränkt wählen dürfen, die etwa auch ohne deutschen Pass hier leben und in Deutschland Steuern zahlen oder länger als zehn Jahre hier leben. Diese Forderungen machen die Änderung des Staatsbürgerschaftsrechtes notwendig. Das ist eine politische Frage - bisher konservativ gelöst. Der Pass entscheidet immer noch. Die Beibehaltung des Doppelpasses etwa, ist von der schwarz-gelben Regierungsmehrheit nicht gewollt.

            Wer darf wählen?        Foto ak 2013
Kann es sich ein Land im demografischen Wandel leisten, dass Menschen hier leben, arbeiten und Steuern zahlen, an der Gemeinschaft teilhaben - aber ohne Pass leider nicht wählen dürfen? 

Donnerstag, 13. Oktober 2011

Wahlrecht als Exportschlager

Dass die Sache mit dem Demokratieverständnis nicht nur ein Gütersloher Problem ist, zeigt sich heute wieder mal bei genauem Hinsehen:

Erstmal vor der eigenen Haustüre kehren....

Unsere Bundeskanzlerin Angela Merkel reiste dieser Tage in die Mongolei und drängte dort auf demokratische Veränderungen. In der Süddeutschen Zeitung heißt es dazu: "Indirekt warnte die Kanzlerin die Parlamentarier, nicht dieselben Fehler zu machen wie andere rohstoffreiche Länder. Regierung und Parlament sollten dafür Sorge tragen, "dass die Erlöse aus dem Rohstoffsektor einem möglichst breiten Teil der Bevölkerung zukommen". Dies müsse auch bei der anstehenden Wahlrechtsreform beachtet werden. In einem Gespräch mit Ministerpräsident Süchbaataryn Batbold regte Merkel nach Angaben aus Delegationskreisen auch ein Mehrheitswahlrecht und eine stärkere Beteiligung von Frauen an."

Großartiger Exportschlager also: das deutsche Wahlrecht. Dabei wird sie wahrscheinlich vergessen haben, dass die Karlsruher Richter am Bundesverfassungsgericht bereits 2008 entschieden haben, dass das bundesdeutsche Wahlrecht teilweise verfassungswidrig ist:

Bis zum 30. Juni 2011 hätte die Reform des Wahlrechts abgeschlossen sein müssen. Stattdessen hatte das Parlament erstmalig über den Gesetzentwurf von Union und FDP allein beraten. Dabei war drei Jahre lang Zeit, das Urteil des Bundesverfassungsgerichts umzusetzen.

Von einer "Sternstunde des Parlamentarismus" im Dt. Bundestag konnte dann auch nicht die Rede sein: Der Bundestag verabschiedete am 29.9.2011 eine Wahlrechtsreform, die die Regierung nur mit den Stimmen der eigenen Fraktionen durchsetzt. Damit verstößt die schwarz-gelbe Regierung gegen ein ungeschriebenes Gesetz: Bislang war es gute Tradition, dass sich Abgeordnete aller Fraktionen und Politiker aller Parteien in Bezug auf das Wahlrecht, auf das Herzstück der Demokratie, verständigen. In drei langen Jahren ist das aber bis zuletzt nicht gelungen -  so ähnlich der Text auf der Seite der Tagesschau.

Wahlrecht als Exportschlager muss also noch reifen.