Parteiaustritt als eigener Entschluss wenn es reicht, scheint ein Tabubruch zu sein: Man darf das "eigene Nest" nicht beschmutzen!
Offensichtlich kann man in eine Partei nur EINtreten. AUStreten als individueller Prozess ist nicht vorgesehen. Aus einer Partei wird man höchstens wohlwollend entlassen, wenn man stirbt. Dann gibt es einen Kranz in den Parteifarben und bedauernde Worte der Restparteiler, die ihre Tränen mühsam unterdrücken können. Eine letzte Schüppe Sand. Freund, Feind, Parteifreund. Oder aber die Partei darf einen ausschließen, das Rudel, die Familie verjagt einen Einzelnen, verjagt mit gutem Grund: Ausschlussverfahren, Rausschmiss! Mit Schimpf und Schande vom Hof gewiesen. Die zurückbleibende politische Einheit erfährt eine packende Welle der Zugehörigkeit, der Gruppe, das verleiht Flügel. Der da draußen kann sich freuen, wenn nicht noch Steine fliegen.
Vorsicht, Steine fliegen.... |