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Donnerstag, 9. Juni 2011

Fragestunde im Rat demnächst auch mit "Ausspracherecht?"

In den Kommunen gilt in der Regel das Recht auf Fragestellung der Einwohner an den Rat. Die Regeln dazu werden über die Gemeindeordnungen hinaus in den Geschäftsordnungen der Räte getroffen. Diese sind verhandelbar und müssen nicht auf ewig so bleiben wie sie sind. Der Bürgerinitiative "Demokratie wagen" in  Gütersloh ist aufgefallen, dass es zwar das Fragerecht gibt - aber eine Aussprache sogar per Regel nicht vorgesehen ist. Das bedeutet: Die Antwort wird mündlich durch die Bürgermeisterin oder den Bürgermeister verlesen. Danach herrscht Schweigen. Die Politik kommt nicht zu Wort. Das ist eine sehr einseitige Kommunikation - und keinesfalls modern. 

Aus dieser Situation heraus ist folgender Antrag entstanden. Wäre eine Anregung für viele andere Kommunen auch:

Antrag nach § 24 GO NRW „Anregungen und Beschwerden“ an den Hauptausschuss der Stadt Gütersloh am 4. Juli 2011

Sehr geehrte Frau Bürgermeisterin,

die Bürgerinitiative „Demokratie wagen“ regt nach § 24 GO NRW an, die Geschäftsordnung des Rates unter § 21 Fragerecht von Einwohnern, Absatz 3, Satz 2 zu ändern, der da noch heißt: „Jeder Fragesteller ist berechtigt, in der Fragestunde zwei Zusatzfragen zu stellen. Eine Aussprache findet nicht statt.“ Der Passus „eine Aussprache findet nicht statt“ wird gestrichen. Statt dessen wird hinzugefügt: „Eine Aussprache, an der sich Verwaltung und Politik beteiligen, findet statt.“

Begründung:
Bürgerbeteiligung ist ein zunehmender Faktor im kommunalen Geschehen. Auch in Gütersloh. Allerdings sind die Möglichkeiten des Dialogs zwischen den Beteiligten Politik, Verwaltung und Bürgerschaft eher begrenzt. Den Einwohnern steht zwar die Möglichkeit der öffentlichen Fragestellung zur Verfügung. Die Antwort allerdings fällt prozessbedingt eher mager aus. In der Geschäftsordnung des Rates ist dieser Prozess so geregelt, dass „im Regelfall“ die Bürgermeisterin die Fragen mündlich beantwortet. In der Praxis wurden diese Fragen in letzter Zeit allerdings immer häufiger durch die zuständigen Dezernenten beantwortet - womit die politische Konnotation entfällt, die durch die Doppelrolle der Bürgermeisterin als Verwaltungsvorstand und als politische Person zumindest noch gegeben war.
Es ist eine Schieflage, wenn sich die politischen Vertreter an zentraler Stelle nicht in einen solchen Austausch mit der Bürgerschaft einbringen. Wo sonst soll der fragende Bürger eine politische Gesamteinschätzung seiner Fragestellung erhalten, wenn nicht im Rat, wo die Gewählten Rede und Antwort stehen können?
Wir regen daher an, die Geschäftsordnung des Rates an der angegebenen Stelle zu modernisieren und den gewachsenen Bedürfnissen nach politischem Austausch der Bürgerschaft nachzukommen. Durch die Beschränkung auf 60 Minuten Zeit für diesen Tagesordnungspunkt wird eine Überschreitung der Sitzungen in Grenzen gehalten. Im übrigen wird auch den Ratsmitgliedern ein Fragerecht eingeräumt, welches eine Aussprache nach sich zieht. Gütersloh wäre an der Stelle vorbildlich, wenn auch die Bürgerschaft ein Ausspracherecht für Fragestellungen erhalten würde.