Die Bundesminister des Innen und der Justiz haben einen Kompromiss (Leitlinien) in Fragen der Vorratsdatenspeicherung ausgetüftelt. Bald dürfen Ermittler auf ein riesiges Datenpool zugreifen:
// SpeicherWut
Telefon- und Internetdaten der Bürger sollen künftig - ohne Anlass - zehn Wochen lang gespeichert werden. Flächendeckend. Ohne Anlass und das von jedem Bürger. Daten aus Funkzellen, damit also Standortdaten bei Handy-Gesprächen, sollen für vier Wochen gespeichert werden. Nicht gespeichert werden darf der Inhalt der Kommunikation, heißt es. Das gilt auch für angesurfte Internet-Seiten sowie Daten von Email-Diensten. Außerdem sollen keine Persönlichkeits- und Bewegungsprofile erstellt werden.
Telefon- und Internetdaten der Bürger sollen künftig - ohne Anlass - zehn Wochen lang gespeichert werden. Flächendeckend. Ohne Anlass und das von jedem Bürger. Daten aus Funkzellen, damit also Standortdaten bei Handy-Gesprächen, sollen für vier Wochen gespeichert werden. Nicht gespeichert werden darf der Inhalt der Kommunikation, heißt es. Das gilt auch für angesurfte Internet-Seiten sowie Daten von Email-Diensten. Außerdem sollen keine Persönlichkeits- und Bewegungsprofile erstellt werden.
Foto ak2012 |
Das ist ein großer Angriff auf die Bürgerrechte. Das ist nicht nur ein Thema für Berlin - das ist ein Thema für uns alle. Auch in Gütersloh.
// Gerichte legten Veto ein
Immerhin hatte das Bundesverfassungsgericht die Vorratsdatenspeicherung als einen schweren Eingriff in die Bürgerrechte deklariert. Dies mit einer „Streubreite, wie sie die Rechtsordnung bisher nicht kennt“. Das sind Auszüge aus der Begründung des Bundesverfassungsgerichtes von vor fünf Jahren - am Ende hat das Bundesverfassungsgericht die Vorratsdatenspeicherung einkassiert. Auch der Europäische Gerichtshof hatte sich damit befasst und klargestellt, dass es sich um einen Eingriff von großem Ausmaß und besonderer Schwere in die fraglichen Grundrechte handelt. Ein schöner Beitrag dazu findet sich in der Frankfurter Rundschau "Daten-Sammeln bleibt ein Massendiebstahl".
Immerhin hatte das Bundesverfassungsgericht die Vorratsdatenspeicherung als einen schweren Eingriff in die Bürgerrechte deklariert. Dies mit einer „Streubreite, wie sie die Rechtsordnung bisher nicht kennt“. Das sind Auszüge aus der Begründung des Bundesverfassungsgerichtes von vor fünf Jahren - am Ende hat das Bundesverfassungsgericht die Vorratsdatenspeicherung einkassiert. Auch der Europäische Gerichtshof hatte sich damit befasst und klargestellt, dass es sich um einen Eingriff von großem Ausmaß und besonderer Schwere in die fraglichen Grundrechte handelt. Ein schöner Beitrag dazu findet sich in der Frankfurter Rundschau "Daten-Sammeln bleibt ein Massendiebstahl".
Bisher fehlen Belege dafür, dass diese Speicherung eine direkte Verhinderung von Terrorismus oder schweren Straftaten hätte verhindern können. Erinnern wir uns nur an die Terror-Morde in Paris - auch da gab es keine Prävention trotz Speicherung.
// Protest geht immer
Wer jetzt glaubt, man könne eh nichts mehr gegen dieses Gesetz ausrichten, kann sich trotzdem deutlich noch zu Gehör bringen. Man kann dem Bundestagsabgeordneten seines Wahl-Kreises den Protest über diese Speicherung schreiben. (Auch bei TTIP glaubte man, das könne keiner mehr aufhalten und doch zeigt der Protest der Vielen Wirkung.)
Die Idee zum Protest gegen die Vorratsdatenspeicherung hatte Sascha Lobo in seiner Kolumne im Spiegel verbreitet: Wenden Sie sich an Ihren heimischen Bundestagsabgeordneten und befragen Sie ihn/sie nach der Position zur Vorratsdatenspeicherung - und wie derjenige/diejenige MdB abstimmen werden.
Die Idee zum Protest gegen die Vorratsdatenspeicherung hatte Sascha Lobo in seiner Kolumne im Spiegel verbreitet: Wenden Sie sich an Ihren heimischen Bundestagsabgeordneten und befragen Sie ihn/sie nach der Position zur Vorratsdatenspeicherung - und wie derjenige/diejenige MdB abstimmen werden.
Ich habe das bereits getan und den MdB Ralph Brinkhaus für den Kreis Gütersloh auf Abgeordnetenwatch.de befragt:
"Wie positionieren Sie sich zur Vorratsdatenspeicherung?" Bitte um Begründung.
// Öffentlich erklären
Ich gehe mal davon aus, dass er mit seiner Fraktion für die Vorratsdatenspeicherung stimmen wird. Dann sollte er sich dazu auch in seinem Wahlkreis äußern und erklären.
Ich kann nur hoffen, dass sich viele Menschen an ihre Abgeordneten wenden werden: gegen die Vorratsdatenspeicherung und zur Wahrung der Bürgerrechte. Die Daten-Sammelei geht jeden von uns an. Freiheit ist zu kostbar als dass wir dazu schweigen könnten.
Ich kann nur hoffen, dass sich viele Menschen an ihre Abgeordneten wenden werden: gegen die Vorratsdatenspeicherung und zur Wahrung der Bürgerrechte. Die Daten-Sammelei geht jeden von uns an. Freiheit ist zu kostbar als dass wir dazu schweigen könnten.