Am 1.1.2013 ist ein besonderes Datum: Dann werden die ersten Optionskinder entscheidungspflichtig. Ab dem 18. aber spätestens bis zum 23. Geburtstag müssen sie sich entscheiden, ob sie ihren deutschen oder ihren ausländischen Pass behalten wollen. Keine Erklärung führt automatisch zum Verlust des deutschen Passes. Das gilt auch für Jugendliche mit Migrationshintergrund in Gütersloh.
Optionspflicht - ab dem 1.1.2013 aktuell |