Einen Entwurf zur "Anlassbezogenen Schulentwicklungsplanung" legt die Stadt Gütersloh dieser Tage vor. Bezugsrahmen ist die geplante Einführung der Sekundarschule im Norden der Stadt Gütersloh. Man beruft sich dabei auf das Schulgesetz NRW, § 80Schulentwicklungsplan, (6) "Im Rahmen eines Genehmigungsverfahrens gemäß § 81 Abs. 3 ist die Schulentwicklungsplanung anlassbezogen darzulegen."
Anlassbezogen? |
"Anlassbezogen" - was für ein schöner Begriff. Aber was offenbart dieser Begriff?
"Anlass" geht laut Duden wortgeschichtlich auf "lassen" mit der Bedeutung "matt, schlaff werden, nachlassen" zurück. Verwandt ist der Begriff mit der griechischen Bedeutung für "träge, müde sein". Zur gleichen Wurzel aus dem germanischen Sprachgebrauch gehören auch "lasch, lässig, letzten". Anlass ist daher "Anfang, etwas in Bewegung setzen, Beginnen".
Wenn der jetzige Entwurf "anlassbezogen" ist, liegt offensichtlich eine Phase der Ermattung, der Ermüdung - oder des Nicht-Beachtens, des Stillstandes hinter den Entscheidern. Und das genau ist die Kritik, die ich schon seit langem übe: