Der Bürgerhaushalt Nr. 3 ist als gescheitert deklariert. Sagt die offizielle Seite.
Die Ursachen hierfür sind gesondert nochmals zu betrachten.
So viel heute: es finden sich zahlreiche Hinweise auf mögliche neue Steuern unter den Vorschlägen. Die Verwaltung vermerkt hier, die Stadt habe nur die Hoheit kommunale Aufwandssteuern zu erheben sowie bei einigen Vorschlägen müsste zunächst das Land NRW die Genehmigung für eine solche Steuer erteilen.
Die Frage ist, wer eigentlich beim zuständigen Finanzministerium NRW nachfragt - und ob überhaupt. Ich habe einmal ans FM geschrieben, das interessiert mich:
Waffenbesitzsteuer - darf eine Kommune die erheben? |