Bild

Bild

Samstag, 1. Dezember 2012

Nachgefragt beim Finanzministerium NRW


Der Bürgerhaushalt Nr. 3 ist als gescheitert deklariert. Sagt die offizielle Seite.
Die Ursachen hierfür sind gesondert nochmals zu betrachten.

So viel heute: es finden sich zahlreiche Hinweise auf mögliche neue Steuern unter den Vorschlägen. Die Verwaltung vermerkt hier, die Stadt habe nur die Hoheit kommunale Aufwandssteuern zu erheben sowie bei einigen Vorschlägen müsste zunächst das Land NRW die Genehmigung für eine solche Steuer erteilen.

Die Frage ist, wer eigentlich beim zuständigen Finanzministerium NRW nachfragt - und ob überhaupt. Ich habe einmal ans FM geschrieben, das interessiert mich:


Waffenbesitzsteuer - darf eine Kommune die erheben?



Sehr geehrte Damen und Herren,

in Gütersloh ist zum dritten Mal ein
Bürgerhaushalt durchgeführt worden.

https://www.buergerhaushalt.guetersloh.de/



Hier haben sich auch zahlreiche Bürger-Vorschläge zu möglichen Steuererhebungen

eingefunden. Einige der Vorschläge wurden von der Verwaltung abgelehnt:

Die Gründe hierfür sind nicht unbedingt nachvollziehabr.

Zwei Vorschläge liegen zudem vor, für die eine Genehmigung des Innen- und Finanzministeriums NRW
eingeholt werden müsste (Pferdesteuer und Waffenbesitzsteuer).

Anbei finden Sie eine Liste mit den abgelehnten Steuervorschlägen, die daher auch

nicht in die Votingphase aufgenommen wurden.

Ich bitte Sie freundlichst

a)um eine Einschätzung aus Ihrem Haus, ob dies nicht doch mögliche Steuerquellen sein könnten -  und diese Vorschläge zumindest politisch diskutiert werden müssten.
b) um Beantwortung der Frage: Hat die Stadt Gütersloh eine Anfrage an Ihr Haus bezüglich der Pferdesteuer und Waffenbesitzsteuer gestellt?


Imbiss-Steuer B27

Schnelles billiges Essen ist an vielen "Imbissbuden" möglich. Gesund ist diese Fastfood-Beköstigung bekanntlich nicht. Krankenkassen klagen über Adipositas, informieren schon junge Eltern und Schulkinder über gesundes Ernährung.
Um auch gesundheitspolitisch einen Akzent zu setzen, sollte die Stadt eine Imbiss-Steuer einführen, die nach den Umsätzen der Betreiber berechnet wird.

Hinweis der Verwaltung: 
Aufgrund der im Grundgesetz verankerten Kompetenzen der Steuererhebung hat die Stadt Gütersloh keine Berechtigung, eine solche Steuer zu erheben. Eine Imbisssteuer stellt keine Aufwandssteuer dar. Die Kommunen haben nur die Befugnis, kommunale Aufwandssteuern zu erheben.

Fahrrad-Steuer B 37

Fahrräder werden von allen Bürgern genutzt. Die Unterhaltung der Radwege ist
teuer. Die Anforderungen an deren Qualität sind in den letzten Jahren rapide
gestiegen. Daher die Idee der Besteuerung von Fahrrädern. Kinderräder sind frei.


Hinweis der Verwaltung: 
Aufgrund der im Grundgesetz verankerten Kompetenzen der Steuererhebung hat die Stadt Gütersloh keine Berechtigung, eine solche Steuer zu erheben. Eine Fahrradsteuer stellt keine Aufwandssteuer dar. Die Kommunen haben nur die Befugnis, kommunale Aufwandssteuern zu erheben.

Plastiktütensteuer B 93

Der Rat der Stadt Gütersloh möge eine Plastiktütensteuer beschließen und zwar in Höhe von 20 - 25 Cent pro Tüte
für die Entlastung der Umwelt!



Hinweis der Verwaltung: 
Das Bundesverfassungsgericht hat in einer Entscheidung vom 7.5.1998 festgestellt, dass die Gemeinden nicht berechtigt sind, eine Verpackungssteuer zu erheben. Mit der Einführung der Verpackungssteuer sollten der Umweltschutz und die Abfallvermeidung vorangetrieben werden. Das BVerfG vertritt die Ansicht, dass der Bund durch seine Abfallgesetze die Dinge abschließend geregelt habe, so dass kein Raum für landesgesetzliche und kommunalgesetzliche Vorschriften bleibt.



Viele besitzen ein eigenes Pferd, das auch gerne mal auf öffentlichem Grund ausgeritten wird. Die dafür notwendige Gebühr wird jedoch selten entrichtet.
Jeder Hundebesitzer muss sich doch fragen, warum Pferde generell aber nicht besteuert werden.
Um eine gewisse Gleichbehandlung zu erzielen, schlage ich pro Pferd und Jahr eine kommunale Pferdesteuer vor, die der Hundesteuer vergleichbar ist



Hinweis der Verwaltung: 
Die Pferdesteuer als kommunale Aufwandssteuer kann von der Kommune erhoben werden. Im Falle einer Veranlagung entstehen in der Praxis Abgrenzungsprobleme und Nachweisführungspflichten mit ungewissem Aufwand. Die Einführung einer solchen Steuer bedarf einer Genehmigung des Innen- und Finanzministeriums, da es die Pferdesteuer in NRW bisher nicht gibt.

Einführung einer Waffenbesitzsteuer B 2

Eine kommunale Waffensteuer ist umstritten, aber rechtlich zulässig und politisch sinnvoll. Von Waffenbesitz geht eine hohe abstrakte Gefahr aus. Vor dem Hintergrund der Ereignisse an Schulen stellt sich die Frage, ob eine kommunale Waffenbesitzsteuer erlassen werden sollte.
Die Einführung einer Waffenbesitzsteuer dient nicht allein der Einnahmenerzielung, sondern vor allem auch der Steuerung des Waffenbesitzes im Sinne einer Reduzierung der Anzahl der Waffen. Somit trägt die Einführung der Steuer auch zur Verbesserung der öffentlichen Sicherheit bei.
Mein Vorschlag: 300 Euro für jede 1rst Waffe, 1200 Euro für jede weitere Waffe


Hinweis der Verwaltung: 
Ob eine Waffenbesitzsteuer als kommunale Aufwandssteuer bewertet werden kann, ist rechtlich umstritten. Da die Steuer in NRW bisher nicht eingeführt ist, bedarf die Einführung in Gütersloh einer Genehmigung des Innen- und Finanzministeriums.



Und die habe ich noch vergessen:

Wett- und Spielsteuer

Nach der Lockerung der Zulassung von (Sport)-Wettbüros erscheinen immer mehr dieser "Läden" im Stadtbild.
Rat und Verwaltung darf es nicht gleichgültig sein, welche Ladenkultur sich bei uns ausbreitet. Sie sollten auch nicht tatenlos zusehen, wie manche Bürger durch ihre Spiel- und Wettsucht verarmen. Soziale Folgekosten sind vorprogrammiert.
Eine höhere Besteuerung von Spiel- und Wetthallen ist deshalb nicht nur aus fiskalischen Gesichtpunkten sinnvoll.
Kategorie Einnahmevorschlag
Kommentare 2
Pro 54
Neutral 1
Contra 2
Hinweis der Verwaltung: 
Es ist umstritten, ob eine Wett- und Spielsteuer Teil einer kommunalen Aufwandssteuer sein kann. Eine solche Steuer ist bisher in NRW nicht in Kraft gesetzt worden. Zur Umsetzung bedarf es daher eines von der Stadt Gütersloh zu betreibenden Genehmigungsverfahrens beim Innen- und Finanzministerium. Die Auswirkungen auf den städtischen Haushalt können erst nach vertiefender Prüfung geschätzt werden.

Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen