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Sonntag, 9. August 2015

Durchblick dank Transparenz - auch für Kommunen

Die Zeit der Hinterzimmerpolitik müsste angesichts der öffentlichen Debatten über Open Data und Open Government doch langsam aus dem Handeln der Politik verschwinden. Nur mit Transparenz und Offenheit wird das Vertrauen der Bürger in ihre Volksvertreter und in deren Verwaltungshandeln zurückkehren. Das gilt ganz besonders auch für die Kommunen. Mehr Demokratie NRW bietet daher eine kommunale Transparenzsatzung an. Für solch eine Satzung setze ich mich auch in Gütersloh ein. 


               Transparenz nicht nur als Blase     Foto ak2014

// Mehr Durchblick vor Ort 

Hierzu kommt also ein sehr guter Impuls von "Mehr Demokratie NRW" unter dem Aspekt "Mehr Durchblick vor Ort". Empfohlen wird eine Transparenz-Satzung auch für Kommunen.

Bereits im August 2011 hatten wir von "Demokratie wagen Gütersloh" bereits einmal eine Satzung zur Informationsfreiheit für die Stadt Gütersloh angeregt, leider mit mäßigem Erfolg.

// Transparenz-Satzung

Um so besser jetzt folgender Vorstoß zu einer Transparenz-Satzung durch das Bündnis "Mehr Durchblick vor Ort", das sich zusammensetzt aus dem Bund der Steuerzahler, Mehr Demokratie und Transparency Deutschland. 

Bereits im Februar 2014 hatten sie einen Gesetzesentwurf für ein Transparenz- und Informationsfreiheitsgesetz in den Landtag NRW eingebracht. Die rot-grüne Landesregierung bummelt aber und lässt auf sich warten, was daraus wird. Nun also der erneute Vorstoß, dass die Kommunen hier schon selbst aktiv werden können. Gut so! Es entspricht einer vernetzten digitalen Haltung und Aktualität, nicht erst zu warten, sondern im Rahmen der eigenen Möglichkeiten selbst Impulse für Offenheit zu setzen. Politik vor Ort könnte da schon selbst Akzente setzen und voran gehen. Man muss in Fragen der Transparenz nicht auf ein Bundesland warten. Ein Vorteil dazu ist auch, dass sich in den bunten Räten vor Ort möglicherweise schneller eine politische Mehrheit findet als auf einer Landesebene mit sehr starren Strukturen. 

Die Mustersatzung für eine TransparenzSatzung für Kommunen findet sich dazu hier. 


// Infos proaktiv veröffentlichen

Auf der Homepage von "Mehr Demokratie NRW" heißt es dazu: 

"In Nordrhein-Westfalen sollen die Bürger in Zukunft einfacher an Informationen der Verwaltung kommen. Während die Bürger die Einsichtnahme in Akten bisher meist erst beantragen und dafür oft Gebühren zahlen müssen, sollen in Zukunft alle wichtigen Informationen proaktiv im Internet veröffentlicht werden. 
Diese Satzungsempfehlung soll auf kommunaler Ebene dazu die Grundlage schaffen und die Informationslast umkehren. Im Ergebnis soll mehr Transparenz geschaffen und damit das Vertrauen in das Handeln von Politik und Verwaltung gefördert und gleichzeitig das Kostenbewusstsein der Kommunen erhöht werden. Die Gemeinden verpflichten sich, von sich aus Verträge zur Daseinsvorsorge, Gutachten, Statistiken, Verwaltungsvorschriften, öffentliche Pläne, Geodaten und weitere Informationen zu veröffentlichen. Dies soll in einem für jedermann einsehbaren zentralen und kostenlosen Informationsregister geschehen."


// Kulturwandel dingfest machen

Die Satzung ist umfassend und enthält viele Klauseln, die einen direkten Kulturwandel im politischen und verwaltungstechnischen Handeln einläuten würden und damit auch konkret machen. Die Trias Bürger, Politik und Verwaltung erhält damit eine neue demokratische Verjüngungskur.

Besonders dieser Passus läutet einen Kulturwandel der Transparenz ein, nämlich weg von der Ausnahme hin zur Normalität von Offenheit als Grundsatz:

"§4 (4) Umfang und Gegenstand der Informationsausnahmen sind auf das absolut Notwendige zu beschränken und soweit möglich deutlich zu machen. Abtrennbare Teile von Informationen, die selbst nicht den Ausnahmeregelungen unterfallen, unterliegen der Informationspflicht." 

// Hochgradig responsiv

Neuland aber hochgradig responsiv ist auch: 

"§10 (2) (2) Die Ablehnung eines Antrags oder die Beschränkung des begehrten Zugangs erfolgt innerhalb der in Absatz 1 genannten Frist durch schriftlichen Bescheid mit einer Rechtsmittelbelehrung. Sie ist zu begründen. Eine Ablehnung ausschließlich unter Bezugnahme auf den Gesetzestext ist unzulässig."

Ein großer Unterschied zur bestehenden Praxis liegt auch in folgender Regelung (das genau war bisher immer ein Verhinderungsfakt, wenn man über das Informationsfreiheitsgesetz gefragt hatte).

"§11 (1) (1) Für Tätigkeiten aufgrund dieser Satzung werden Gebühren nicht erhoben." In Absatz 2 werden zwar noch Einschränkungen formuliert, allerdings ist dieser erste Satz schon bahnbrechend. 

// Aktueller als gedacht 

Besonders hervorzuheben ist auch § 13 - er spiegelt die aktuelle Diskussion wider über die gerade heiß geführte Diskussion darüber, was veröffentlicht werden darf und was nicht. Wir haben dazu nicht nur auf Bundesebene die Causa #Landesverrat von netzpolitik.org - sondern viel kleinteiliger auch die Strafanzeige der Stadt Gütersloh gegen einen Informanten zur Sache der Windräder, in deren Verlauf sogar die Polizei in den Räumen der Lokalredaktion der NW aufgetaucht ist. Hier geht es um Pressefreiheit, die auf Informationen beruht. 

"§ 13 Benachteiligungsverbot Niemandem darf ein Nachteil daraus erwachsen, dass er oder sie Rechte aus dieser Satzung ausübt, Dritte bei der Ausübung von Rechten aus dieser Satzung unterstützt oder eine Information der Öffentlichkeit zugänglich macht, die nach dieser Satzung der Veröffentlichungspflicht unterlag."

Ich werde mich für die Einrichtung einer solchen Satzung auch in Gütersloh einsetzen. Gut so! Und lange drauf gewartet. Danke für den Impuls von Mehr Demokratie NRW und dem Bündnis "Durchblick vor Ort". 

Die Kurzfassung hierzu findet sich auch auf meinem Kandidaten-Blog "Mehr für Gütersloh".