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Dienstag, 22. Januar 2013

Umlagengenehmigungsgesetz: für wen stimme ich?

In der Vorlage für den Finanzausschuss am 21.1.2013 in der Stadt Gütersloh findet sich der Hinweis auf die "Benehmensherstellung zum Kreishaushalt 2013". Dies ist eine Auswirkung des im September 2012 von SPD, Grünen und FDP im Landtag NRW verabschiedeten Umlagegenehmigungsgesetzes. Ziel des Gesetzes war u.a., die "stärkere Einbeziehung der Aufsichtsbehörden sowie der erweiterte Dialog über die Festsetzung der Umlage, was eine höhere Transparenz für Rat und Bürgerinnen und Bürger über die Haushaltswirtschaft erwarten lasse, so dass sich ein positiver Effekt einstellt." 

Hier geht es also um Haushaltsfragen - und um viel Geld, wenn man eine kreisangehörige Kommune ist, die zahlen muss. Wie Gütersloh. Oder aber, wenn man dem Kreistag angehört und Geld haben will.

Was aber, wenn jemand gleich zwei Mandate ausübt - in Stadt und Kreis?


Umlagengenemhigungsgesetz: Für wen bin ich - Stadt oder Kreis?         Foto: ak


"Benehmen" ist in der Rechtswissenschaft eine Form der Mitwirkung bei einem Rechtsakt.  Ein Verwaltungsakt, der ohne das erforderliche Einvernehmen oder Benehmen einer anderen Behörde erlassen wurde, ist zwar rechtswidrig, jedoch nicht schon allein deshalb nichtig. Die Fehlerhaftigkeit kann zudem geheilt werden, wenn die versäumte Mitwirkung der anderen Behörde nachgeholt wird. (Vgl. Wikipedia, sieht Link oben)

In der Vorlage der Stadt Gütersloh heißt es: dass nach dem eingebrachten Entwurf des Kreishaushaltes 2013 der Hebesatz der Kreisumlage 38,47 % betrage. Nach einer zweiten Proberechnung  sinke die Kreisumlage 2013 nach eigenen Berechnungen um 1,451 Mio € auf 45,780 Mio € für die Stadt Gütersloh. Nochmal Glück gehabt...

Hier steht weiter:
"Eine erste Prüfung des Entwurfes des Kreishaushaltes – soweit sie in der Kürze der zur Verfügung stehenden Zeit seit der Einbringung vorgenommen werden konnte – hat keine Gründe ergeben, die einer Benehmensherstellung für 2013 entgegenstehen würden."

Die Frage bleibt, ob hier bereits dem Anspruch des transparenten Dialogs zum Tragen gekommen ist: Im Sitzungsprotokoll des Finanzausschusses vom November 2012, in dem das neue Modell vorgestellt wurde, ist keine inhaltliche oder weitergehende Diskussion der Politiker erkennbar. Außer eine Äußerung des UWG-Ratsherren, die im Protokoll so wiedergegeben wird: "Außerdem müsse man sich fragen, inwieweit die Stadt Gütersloh nicht Einrichtungen im Kreisgebiet über die Kreisumlage mitfinanziere, die sie auf eigenem Gebiet selbst vorhalte." Wichtig ist an der Stelle zu erwähnen, dass gleicher Ratsherr auch Mitglied im Kreistag GT ist.

Vielleicht darf man dann in der kommenden Sitzung des Finanzausschusses am 22.1 mehr Diskussion erwarten - oder auch nicht. Damit wäre deutlich, dass die heimische Politik die Bewertung des Kreishaushaltes 2013 der Verwaltung überlässt und ihr neues Betätigungsfeld der Einbringung unbeackert lässt. (Hierzu müsste man natürlich nicht nur den eigenen Haushalt lesen, sondern zudem auch noch den des Kreises!)

Ganz aus der Affäre ziehen können sich die Gewählten jedoch nicht. In der Vorlage heißt es: "Gleichwohl gibt es jedoch Leistungen und Standards im Kreishaushalt, die in einem längerfristigen Prozess unter Beteiligung der fachlichen Ebene der Stadt einmal näher untersucht werden sollten, um prüfen zu können, ob Einsparpotenziale im Kreishaushalt möglich erscheinen. Dieser hausinternen Prüfung würde sich dann ggfs. ein Diskussionsprozess im Verlauf des Jahres 2013 mit dem Kreis anschließen, der dann Eingang finden sollte in die Benehmensherstellung zum Kreishaushalt 2014.

Folgende Ratsmitglieder könnten in Folge dieser neuen Regelung deutlich in die Bedrouille geraten: Für die CDU: Monika Paskarbies, Silvia Schröder. Für die Grünen: Marco Mantovanelli, Birgit Niemann-Hollatz. Für die UWG: Peter Kalley. Diese fünf Kommunalpolitiker sind nicht nur im Rat der Stadt Gütersloh vertreten, sondern gleichzeitig auch im Kreistag Gütersloh. (Schön auch: die SPD-Familie Jost hat sich aufgeteilt in Stadt und Kreis, aber das machen ja viele Familien, etwa die Schröders in Berlin.)

Insgesamt sind das immerhin 5 Politiker der Regierungsfraktionen der Plattform CDU-Grüne-UWG in der Stadt Gütersloh. Und damit 16 Prozent der 31 Mandatsträger der Plattform.

Die Frage stellt sich, wie sich diese Mandatsträger künftig verhalten wollen: Einerseits müssen sie die Belange der Stadt Gütersloh vertreten und aufpassen, dass die Kreisumlage schön gering bleibt -  andererseits wirken sie für die Belange des Kreises und müssen das Interesse vertreten, möglichst viel Geld für den Kreis einzubringen. Eine pikante Dopplung der Interessen. Stoß-mich-Zieh-mich, eine Situation, die ein hohes Maß an Transparenz und Kommunikation verlangt - oder das Bekenntnis der Befangenheit.

Eins jedoch sind die Betreffenden in beiden Funktionen: Parteipolitiker. 













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