Dies zeigt einen Auszug aus der Geschäftsordnung des Rates der Stadt Gütersloh: § 22 Ordnungsgewalt und Hausrecht.
Die Begriffe "störende Unruhe", "ungebührliches Verhalten" sowie "Würde der Versammlung" sind dabei ohne tiefere Definition geblieben. Was also wäre eine "störende Unruhe" in einer lebhaften Demokratie, wenn die Bürger ansonsten ihr Frage- und Rederecht fristgerecht schriftlich einreichen müssen?
In aller Kürze besagt die Benimmtafel: Wer sich als Zuschauer und Zuhörer offensichtlich bemerkbar macht, fliegt nach Ermahnung raus oder KANN rausfliegen. Fazit: Bürger, schön ruhig bleiben, auch wenn einem da oben manchmal die Luft wegbleibt.
... in der meisten Zeit ist der Rat eine Dunkelkammer Fotos ak2014 |
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen