Transparenz ist eine Frage der Haltung Foto: ak 2012 |
Das war in Rietberg nicht anders, wo gerade der Bau der Halle im Bibeldorf heißt diskutiert wird, weil vom ehemaligen Bürgermeister und jetzigen MdL "durchgewunken" wurde und zudem von der Kommunalaufsicht beanstandet, das ist in Halle/Westf. nicht anders, wo die Grundstücke für die Gewerbefläche auch nur im nicht-öffentlichen Teil eines kleinen Gremiums beraten werden.
Daher meine Anfrage an die Bürgermeisterin der Stadt Gütersloh schon vom 18.2.2013, auf deren Beantwortung ich warte- es geht um den Grundstücks- und Immobilienverkauf der Stadt an die städtische Sparkasse:
Sehr geehrte Frau Bürgermeisterin Unger,
im Grundstücksausschuss (6.11. und 11.12.2012) wurde in der DS 354/2012 und DS 354/ 2012 1. Erg. im nicht-öffentlichen Teil über den Verkauf der städtischen Immobilie (+Grundstück) Eickhoffstraße an die Sparkasse Gütersloh beraten.
Die Frage stellt sich, ob Herr T. als Vorsitzender des Grundstückausschusses
in der Angelegenheit nicht befangen war/ist und ob er dies kenntlich gemacht hat? Gleiches gilt
für eine mögliche Beratung im nicht-öffentlichen Teil des Finanzausschusses, dessen Vorsitzender ebenfalls befangen sein müsste. Beide Kommunalpolitiker müssten durch ihr gleichzeitiges Engagement für die Sparkasse Gütersloh in dieser Angelegenheit im Interessenkonflikt stehen.
Zudem stellt sich die Frage, ob dieser Verkauf nicht generell öffentlich zu machen ist,
da es in Sachen Sparkasse als öffentlich-rechtliches Kreditinstitut besonders geboten ist,
Transparenz herzustellen und damit Glaubwürdigkeit und Vertrauen sicher zu stellen.
Ich bitte höflichst um Ihre Einschätzung zu diesen Fragen zu denen ich gerne bloggen möchte.
Das staatlich verordnete Label "öffentlich-rechtlich" ist das Synonym für Irreführung, Korruption und legitimierte Abzocke:
AntwortenLöschenDie Vorstandsgehälter der NRW-Sparkassen im Überblick
http://tool.handelsblatt.com/tabelle/index.php?id=124
Vielen Dank für den Link, in der Ausführung für die Region OWL hatte ich die schon vorliegen, aber nicht in der Ausführlichkeit. In NRW gibt es ja das sogenannte "Transparenzgesetz" - eine viel zu großer Begriff, aber immerhin - durch welches die Gehälter der Geschäftsführer und Vorstände von Beteiligungsfirmen offen einsehbar sein müssen. Meines Wissens klagen die Sparkassen dagegen, aus Wettbewerbsgründen anderen Banken gegenüber....
AntwortenLöschenGrundsätzlich aber sind Sparkassen wirklich ein interessantes Forschungsfeld, was Verflechtungen angeht. Mit großem Interesse lerne ich, wie das System funktioniert.
Mal sehen, was sich aus meiner Anfrage ergibt.