Teil 2:
Überlegungen zum Vertrag zwischen dem Ministerium für Wirtschaft, Bauen, Wohnen, Energie und Verkehr NRW und NRW.Urban zur Konversion in Gütersloh. Zu finden sind die Unterlagen in "Frag den Staat" unter Anfragen "Offenlegung des Vertrages zwischen..."
Konversion - Was bringt die Veränderung? |
4.
Unter dem Punkt "Ersteinschätzung von Freiraum und Artenschutz" steht: "Das ehemals als Flugplatz genutzte Gelände weist eine Vielzahl ökologisch hochwertiger Biotop-strukturen auf." Eine Aussage, die von weitreichender Bedeutung ist: es muss also schon eine Grobstrukturierung des Geländes vorliegen. Lassen sich schon Biotope klassiefizieren, reden wir in der Überplanung des Flughafens streng genommen nicht mehr über das gesamte Areal, sondern über Teilbereiche - nämlich die, die kein Biotop darstellen. Dies im besten Fall, nimmt man den Begriff "Biotop" ernst und misst Naturschutz nicht mit zweierlei Maß: das Pendel geht von streng einhalten bis umwidmen, wenn ökonomische Interessen überwiegen.
Fazit: Eine breite Diskussion kann erst dann erfolgen, wenn die Flächen erkennbar sind und die Menschen diesen Umstand kennen. Bei der Auftaktveranstaltung mit der Bürgerschaft etwa war davon nicht die Rede.
5.
Der obige Punkt ist zugleich verwirrend: Es sollen die bestehenden Informationen zu auf dem Gelände "heimischer Arten und geschützter Arten" (Vögel, Reptilien, Tiere) gesichtet und bewertet werden, dann seien diese mit Fachbehörden zu vertiefen. Dazu sind 5 Expertengespräche vorgesehen. In diesen Gesprächen sollen Restrisiken "aufgeschlossen" werden, um sie beim Grobkonzept berücksichtigen zu können.
Einen Absatz später aber folgt die Einschränkung, eine Verdichtung der so vorliegenden Ergebnisse in einer detaillierten biökologischen Bestandsaufnahme sollte erfolgen. "Diese Detailuntersuchung ist durch ein qualifiziertes Fachbüro zu erbringen. Die Auftragsvergabe steht unter dem Vorbehalt einer externen Finanzierung, außerhalb dieses Angebotes."
Fazit: Es müssen also schon Daten vorliegen. Wo finden sich die und was steht drin? Wer hat die Kamm-Molche, die Sumpfgladiolen und die Kibitze gezählt? Könnte man also doch schon öffentlich machen. Die 5 Fachgespräche reichen nicht aus. Ein spezifisches Gutachten muss folgen. Wer aber gibt das dann in Auftrag: die Stadt, das Land, das Wirtschaftsministerium oder die Umweltbehörde? Der Auftraggeber ist sicher nicht unwichtig, ein Ergebnis ist nicht zwingend ergebnisoffen.
6.
Bürgerbeteiligung - die fand bereits in Form einer Auftaktveranstaltung statt. (siehe Blogbeiträge). Am 22. und 23. Oktober folgen weitere Workshops. Die Grundlage für diese Veranstaltungen bilden die Ergebnisse aus den bereits durchgeführen Perspektivwerkstätten - heißt es. Leider gibt es bisher keinerlei schriftliches Material für die Bürger, um sich inhaltlich gründlich vorzubreiten, einzig der 1. Konversionsbericht liegt vor. Hiernach allerdings haben schon zahlreiche weitere Termine stattgefunden. Was z.B. hat das Gespräch der Stadt mit dem Wirtschaftsministerium ergeben? Welche Eckpfeiler sind im Rahmen der Perspektivwerkstätten mit Politik und Behörden bereits eingeschlagen worden? Gleichzeitig ist zu beachten, dass sich die Bürgerbeteiligung ja nicht auf den gesamtgen Prozess bezieht - die Immobilien sind ausgenommen (siehe Teil 1). Für den "Restprozess" wären also Vorbereitung und Transparenz um so schöner: Dazu gehört etwa das Onlinestellen aller bisheriger Unterlagen unter einem findbaren "Suchbegriff" Konversion.
7.
Abschlussbericht - dieser wird bis zum 30.11.2012 von NRW-Urban zu erstellen sein. Alle Ergebnisse der Perspektivwerkstätten werden unter dem Stichpunkt "Qualifizierung der Nutzungsmöglichkeiten, nebst Klärung von Zwischenmöglichkeiten" einfließen. Gleichzeitig begleitet NRW-Urban, wenn es an die Abstimmungsgespräche mit der Regional- und Landesplanung und den Nachbargemeinden geht - unter der Prämisse der Konkretisierung von Nutzungseinschränkungen. Am Ende steht die Erstellung von zwei möglichen Entwicklungsszenarien, die in zwei Varianten der räumlichen Ausdehnung untergliedert werden. Wahrscheinlich die "small"- und die "big-Versionen. Dann folgt schon die Zerkleinerung in Teilabschnitte und sicherlich die Timeline, in der das Vorhaben ermöglicht werden kann. Herauskristallisiert ist jetzt schon der Begriff "Entwicklung von Gewerbefläche". Am Ende unterliegt alles einer Kompatibilitätsprüfung nach Landes- und Regionalrecht. Zur Vermeidung von "Stress am Gartenzaun" zu den Nachbargemeinden.
Zugleich: Ist der Bericht fertig - liegen alle Rechte darüber beim Wirtschaftsministerium NRW: In § 5, 2 Werksvertrag heißt es: "Die Öffentlichkeitsarbeit liegt in den Händen des Auftraggebers." Ferner in Absatz 3: "Der Auftragnehmer und seine Mitarbeiter verpflichten sich, die Arbeitsergebnisse Dritten oder anderen Behörden nicht vorzeitig bekanntzugeben." In § 9 Urheberrecht, Absatz 2 heißt es: "Der Auftragnehmer bedarf zur Veröffentlichung der schriftlichen Einwilligung des Auftraggebers." Dazu ist zu beachten, dass in Absatz 1 vermekrt ist, dass der Auftraggeber die von NRW-Urban gefertigten Unterlagen ohne dessen Mitwirkung ändern kann, NRW-Urban wird dabei lediglich angehört.
Fazit: Eine Rückkopplung der Ergebnisse an die Öffentlichkeit ist nicht vorgesehen, der Bericht von NRW-Urban läuft allein vom Stapel. Zudem bekommt der Auftraggeber die Ergebnisse als Erstleser zu Gesicht. Das ist nicht unüblich. Aber die Frage, wer die Ergebnisse wann einsehen darf - und wann vor allem die Öffentlichkeit davon Kenntnis erlangt und in welcher Form - findet sich nicht.
Im Vertrag findet sich kein Hinweis auf die Bildung eines Beirates oder einer ähnlichen Institution zur Projektbegleitung. Die Frage, ob auch Bürger eingeladen sind, die als Multiplikatoren für die gesamte Bürgerschaft teilnehmen und kommunizieren dürfen, ist damit offen.
Der obige Punkt ist zugleich verwirrend: Es sollen die bestehenden Informationen zu auf dem Gelände "heimischer Arten und geschützter Arten" (Vögel, Reptilien, Tiere) gesichtet und bewertet werden, dann seien diese mit Fachbehörden zu vertiefen. Dazu sind 5 Expertengespräche vorgesehen. In diesen Gesprächen sollen Restrisiken "aufgeschlossen" werden, um sie beim Grobkonzept berücksichtigen zu können.
Einen Absatz später aber folgt die Einschränkung, eine Verdichtung der so vorliegenden Ergebnisse in einer detaillierten biökologischen Bestandsaufnahme sollte erfolgen. "Diese Detailuntersuchung ist durch ein qualifiziertes Fachbüro zu erbringen. Die Auftragsvergabe steht unter dem Vorbehalt einer externen Finanzierung, außerhalb dieses Angebotes."
Fazit: Es müssen also schon Daten vorliegen. Wo finden sich die und was steht drin? Wer hat die Kamm-Molche, die Sumpfgladiolen und die Kibitze gezählt? Könnte man also doch schon öffentlich machen. Die 5 Fachgespräche reichen nicht aus. Ein spezifisches Gutachten muss folgen. Wer aber gibt das dann in Auftrag: die Stadt, das Land, das Wirtschaftsministerium oder die Umweltbehörde? Der Auftraggeber ist sicher nicht unwichtig, ein Ergebnis ist nicht zwingend ergebnisoffen.
6.
Bürgerbeteiligung - die fand bereits in Form einer Auftaktveranstaltung statt. (siehe Blogbeiträge). Am 22. und 23. Oktober folgen weitere Workshops. Die Grundlage für diese Veranstaltungen bilden die Ergebnisse aus den bereits durchgeführen Perspektivwerkstätten - heißt es. Leider gibt es bisher keinerlei schriftliches Material für die Bürger, um sich inhaltlich gründlich vorzubreiten, einzig der 1. Konversionsbericht liegt vor. Hiernach allerdings haben schon zahlreiche weitere Termine stattgefunden. Was z.B. hat das Gespräch der Stadt mit dem Wirtschaftsministerium ergeben? Welche Eckpfeiler sind im Rahmen der Perspektivwerkstätten mit Politik und Behörden bereits eingeschlagen worden? Gleichzeitig ist zu beachten, dass sich die Bürgerbeteiligung ja nicht auf den gesamtgen Prozess bezieht - die Immobilien sind ausgenommen (siehe Teil 1). Für den "Restprozess" wären also Vorbereitung und Transparenz um so schöner: Dazu gehört etwa das Onlinestellen aller bisheriger Unterlagen unter einem findbaren "Suchbegriff" Konversion.
7.
Abschlussbericht - dieser wird bis zum 30.11.2012 von NRW-Urban zu erstellen sein. Alle Ergebnisse der Perspektivwerkstätten werden unter dem Stichpunkt "Qualifizierung der Nutzungsmöglichkeiten, nebst Klärung von Zwischenmöglichkeiten" einfließen. Gleichzeitig begleitet NRW-Urban, wenn es an die Abstimmungsgespräche mit der Regional- und Landesplanung und den Nachbargemeinden geht - unter der Prämisse der Konkretisierung von Nutzungseinschränkungen. Am Ende steht die Erstellung von zwei möglichen Entwicklungsszenarien, die in zwei Varianten der räumlichen Ausdehnung untergliedert werden. Wahrscheinlich die "small"- und die "big-Versionen. Dann folgt schon die Zerkleinerung in Teilabschnitte und sicherlich die Timeline, in der das Vorhaben ermöglicht werden kann. Herauskristallisiert ist jetzt schon der Begriff "Entwicklung von Gewerbefläche". Am Ende unterliegt alles einer Kompatibilitätsprüfung nach Landes- und Regionalrecht. Zur Vermeidung von "Stress am Gartenzaun" zu den Nachbargemeinden.
Zugleich: Ist der Bericht fertig - liegen alle Rechte darüber beim Wirtschaftsministerium NRW: In § 5, 2 Werksvertrag heißt es: "Die Öffentlichkeitsarbeit liegt in den Händen des Auftraggebers." Ferner in Absatz 3: "Der Auftragnehmer und seine Mitarbeiter verpflichten sich, die Arbeitsergebnisse Dritten oder anderen Behörden nicht vorzeitig bekanntzugeben." In § 9 Urheberrecht, Absatz 2 heißt es: "Der Auftragnehmer bedarf zur Veröffentlichung der schriftlichen Einwilligung des Auftraggebers." Dazu ist zu beachten, dass in Absatz 1 vermekrt ist, dass der Auftraggeber die von NRW-Urban gefertigten Unterlagen ohne dessen Mitwirkung ändern kann, NRW-Urban wird dabei lediglich angehört.
Fazit: Eine Rückkopplung der Ergebnisse an die Öffentlichkeit ist nicht vorgesehen, der Bericht von NRW-Urban läuft allein vom Stapel. Zudem bekommt der Auftraggeber die Ergebnisse als Erstleser zu Gesicht. Das ist nicht unüblich. Aber die Frage, wer die Ergebnisse wann einsehen darf - und wann vor allem die Öffentlichkeit davon Kenntnis erlangt und in welcher Form - findet sich nicht.
Im Vertrag findet sich kein Hinweis auf die Bildung eines Beirates oder einer ähnlichen Institution zur Projektbegleitung. Die Frage, ob auch Bürger eingeladen sind, die als Multiplikatoren für die gesamte Bürgerschaft teilnehmen und kommunizieren dürfen, ist damit offen.
Zu fragen bleibt auch, in wie weit diese Leistung von NRW.urban sich eigentlich unterscheidet von den Angeboten und Dienstleistungen, die sie anderen betroffenen Regionen und Städten unterbreitet. Dass Gütersloh eine wirklich passgenaue Begleitung bekommt, wäre wünschenswert - davon ist mit dem Umfang der jetzigen Begleitung jedoch nicht auszugehen. Schließlich handelt es sich um die Erstellung eines "Grobkonzeptes". Was jetzt folgen müsste, wäre eine Vertiefung der Ergebnisse und eine konkrete Anpassung an die Notwendigkeiten vor Ort. Wer aber sollte die liefern? Da bleibt eigentlich nur die "Eigenregie mit Bordmitteln der Verwaltung". Und das möglichst transparent für die Politik und die Öffentlichkeit nachvollziehbar. Immerhin ist das Thema Konversion in Gütersloh mittlerweile auch Thema in der T-Universität Dortmund und der dortigen Städteplanung sowie im Städte- und Gemeindebund NRW (im Ausschuss Städtebau, Bauwesen und Landesplanung), vertreten durch den Stadtplaner der Stadt Gütersloh.
Die Zeichen für einen transparenten und kreativen Prozess im Rahmen der Konversion stehen noch auf "möglich". Hoffentlich bleibt das auch so und die Umwandlung bringt Chancen und Vorteile für alle Gütersloher Bürgerinnen und Bürger - und es bleiben nicht nur Sahnestücke für Einige sowie teure Krümmel für den Rest.
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