Gutachten auch im Ministerium nicht fertig - erst BImA fragen.... Foto:ak |
Hier die Antwort des Ministerium auf FragdenStaat.de auf meine Anfrage:
Von | Ministerium für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr NRW – Ministerium für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr NRW (ändern) |
Betreff | WG: Gutachten NRW-Urban zur Konversion Gütersloh |
Datum | 9. Januar 2013 10:04:52 |
Status | Anfrage wurde an eine andere Behörde weitergeleitet |
Sehr geehrte Frau Anonymer
Nutzer,
hiermit bestätige ich den Eingang Ihrer Anfrage. Eine Übermittlung des
Gutachtens ist z.Z. noch nicht möglich, da es noch nicht in der
Endfassung vorliegt.
Da die Liegenschaft der Bundesanstalt für Immobilienangelegenheiten
(BImA) gehört, die der NRW.URBAN Zutritt gewährt sowie Materialien zur
Verfügung gestellt hat, ist ferner nach § 8 IFG zu prüfen, ob durch die
Übermittlung der Informationen ein Betriebs- oder Geschäftsgeheimnis der
BImA offenbart würde. Dazu ist ggf. eine Stellungnahme der BImA
einzuholen.
Wenn das Gutachten vorliegt und die Prüfung nach § 8 IFG abgeschlossen
ist, werden wir auf Ihr Anliegen zurückkommen.
Ich hoffe, dass Sie für diese Abläufe Verständnis haben. Für weitere
Fragen stehe ich gern zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Die Antwort hat immerhin 3 Wochen gedauert, am 19.12.2012 gestellt und heute beantwortet. (Gut dazwischen lagen die Feiertag.) Mit dem Ergebnis, dass die Anfrage jetzt erst einmal an die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) weitergeleitet wurde.
Es sind jedoch am Ende genau diese Passagen, die aufhorchen lassen: "....zu prüfen, ob durch Übermittlung der Informationen ein Betriebs- und Geschäftsgeheimnis der BImA offenbart würde. Dazu ist eine Stellungnahme der BImA einzuholen."
Diese Aussage in Verbindung mit dem 1. Konversionsbericht in Gütersloh und dem Passus zum sehr noblen Areal der "Mansergh-Barracks" an der hiesigen Verler Straße, liest sich dann in einer besonderen Art und Weise:
(...)
"Das Gelände steht im Eigentum der Bundesrepublik Deutschland. Mit der Wahrnehmung der
Eigentümerinteressen ist die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) als Immobiliendienstleister des Bundes betraut worden. (...)
Eigentümerinteressen ist die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) als Immobiliendienstleister des Bundes betraut worden. (...)
(...) Als Eigentümer bzw. Mieter der Wohnungen bittet die BImA, dass zum jetzigen Zeitpunkt die Eigentums- und Besitzverhältnisse der einzelnen Bestände nicht detailliert öffentlich gemacht werden. Dieser Bitte ist unbedingt nachzukommen, da auch aus der Sicht der Stadt Gütersloh eine unerwünschte Immobilienspekulation vermieden werden soll. Aus diesem Grund werden im Folgenden nicht die detaillierten Wohnbestände vorgestellt, sondern lediglich ein Überblick gegeben bzw. auf die größten allgemein bekannten Wohnstandorte verwiesen. (...) Siehe S. 29/44 Konversionsbericht.
Gleichzeitig wurde auch die Wohnbebauung an der Marienfelder Straße explizit aus der Beurteilung der bürgerschaftlichen Stellungnahme herausgenommen. Auch hier wurden keine Informationen veröffentlicht und die Bürger durften ihre Vorstellungen darüber nicht kundtun, was aus den Häusern werden könnte.
Daher habe ich eine zweite Anfrage bezüglich einer Bestandsaufnahme der Wohngebäude gestellt. Morgen mehr....
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