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Freitag, 7. Dezember 2012

Finanzministerium nicht zuständig

Bürgerhaushalt und neue Steuern

Ob diese neuen Formen der Steuern, die im Bürgerhaushalt teilweise vorgeschlagen wurden (Waffenbesitzsteuer, Pferdesteuer...)  einzuführen sind, war nicht klar. Als Antwort auf die Bürgervorschläge hatte die Verwaltung jeweils folgendermaßen geantwortet:

Nicht zuständig.... fragen Sie im Nachbarhaus....

"Ob eine Waffenbesitzsteuer/Pferdesteuer... als kommunale Aufwandssteuer bewertet werden kann, ist rechtlich umstritten. Da die Steuer in NRW bisher nicht eingeführt ist, bedarf die Einführung in Gütersloh einer Genehmigung des Innen- und Finanzministeriums."

Hat nun die Stadt nachgefragt? Das wollte ich wissen. 



 
Das Finanzministerium NRW hat dieser Tage auf meine Frage geantwortet: Sie sind nicht zuständig! Die Antwort kam per Brief. Mein Einverständnis vorausgesetzt, so hieß es,  - ja, das haben Sie! - wurde meine Anfrage an das Innenministerium NRW weitergeleitet.

Man darf weiterhin gespannt sein!



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