Ob diese neuen Formen der Steuern, die im Bürgerhaushalt teilweise vorgeschlagen wurden (Waffenbesitzsteuer, Pferdesteuer...) einzuführen sind, war nicht klar. Als Antwort auf die Bürgervorschläge hatte die Verwaltung jeweils folgendermaßen geantwortet:
Nicht zuständig.... fragen Sie im Nachbarhaus.... |
"Ob eine Waffenbesitzsteuer/Pferdesteuer... als kommunale Aufwandssteuer bewertet werden kann, ist rechtlich umstritten. Da die Steuer in NRW bisher nicht eingeführt ist, bedarf die Einführung in Gütersloh einer Genehmigung des Innen- und Finanzministeriums."
Hat nun die Stadt nachgefragt? Das wollte ich wissen.
Das Finanzministerium NRW hat dieser Tage auf meine Frage geantwortet: Sie sind nicht zuständig! Die Antwort kam per Brief. Mein Einverständnis vorausgesetzt, so hieß es, - ja, das haben Sie! - wurde meine Anfrage an das Innenministerium NRW weitergeleitet.
Man darf weiterhin gespannt sein!
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