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Montag, 9. April 2012

Datenschutzbeauftragter der Stadt - unsichtbar!?

Immer wieder wird der "Datenschutzbeauftragte" der Stadt Gütersloh erwähnt: ob beim Bürgerhaushalt in Fragen der Anonymität, bei DialforLight, bei der Verkehrszählung. Wer aber ist das eigentlich? Dabei steht nicht  einmal die Person zur Debatte, sondern vielmehr die Funktion. Von beidem keine Spur.
Amtsrappe anonym?


Er taucht sprachlich immer wieder nur als "der Datenschutzbeauftragte" auf: Ob in den Ratsredebeiträgen der Kämmerin oder aber in Verwaltungsvorlagen. Oder auch im Schreiben des Landesdatenschutzbeauftragten NRW, der sich wiederum für unser Dankesschreiben für seine gute Arbeit in Fragen des Bürgerhaushaltes bedankt. Wer "der Datenschutzbeauftragte" allerdings ist und wo genau er organisatorisch "angebunden" ist und wie man sich an ihn wenden kann  - bleibt ein Geheimnis. Auf der Seite der Stadt Gütersloh findet sich hierzu kein Hinweis, geschweige denn ein Gesicht oder eine funktionale Zuordnung. (Ergänzung vom 10.4.: siehe der schöne Kommentar von "Mifune" dazu....)

Auf der Seite des Innenministerium NRW heißt es:
"Ein Kernpunkt des Datenschutzgesetzes Nordrhein-Westfalen - DSG NRW - vom 9. Juni 2000 ist die Einrichtung von "behördlichen Datenschutzbeauftragten". Sie unterstützen die Behördenleitung bei der Sicherstellung des Datenschutzes. (...) In der Wahrnehmung der Funktion als behördliche Datenschutzbeauftragte sind sie weisungsfrei. Sie sind Ansprechpartnerinnen bzw. -partner in Fragen des Datenschutzes für alle, die sich an sie wenden. (...) Durch die Dezentralisierung der Datenschutzüberwachung wird ein hohes Maß an Eigenverantwortlichkeit der Behörde erreicht. Die Bürgerinnen und Bürger haben vor Ort eine qualifizierte Datenschutzinstanz zum Schutz Ihres Grundrechts auf informationelle Selbstbestimmung."

Wie aber kann ich "den" Datenschutzbeauftragten fragen oder mich an ihn wenden - wenn nicht mal bekannt ist, wer das ist? Oder wo er/sie zu finden ist. Findet sich "der" Beauftragte also wirklich in der Stadtverwaltung? Oder ist er angestellt beim Dienstleister Infokom? Oder seit diesem Jahr bei der regio IT? Wem ist er "unterstellt" und wer bekommt eigentlich seine Berichte - gibt es die überhaupt und worüber berichtet "er" denn?

Interessant wird es, wenn man etwa weiß, dass die Bürgermeisterin der Stadt in ihrer Funktion Mitglied im Verwaltungsrat der Infokom Gütersloh AöR ist, Mitglied in der Verbansversammlung der Infokom Gütersloh Zweckverband sowie Mitglied im Aufsichtsrat der regio IT. "Am 30.09.2011 hat der Rat der Auflösung des Kommunalunternehmens Infokom Gütersloh AöR mit Wirkung zum 31.12.2011 zugestimmt. Die IT-Branche des Kommunalunternehmens Infokom Gütersloh AöR wird an die regio iT aachen GmbH verkauft. Gleichzeitig übernimmt der Zweckverband Gütersloh 15 % der Geschäftsanteile an der regio IT aachen GmbH."

Dabei hat der Datenschutz in NRW Verfassungsrang: 
Datenschutz bedeutet Sicherung der informationellen Selbstbestimmung. In Artikel 4 Abs. 2 der Verfassung für das Land Nordhein-Westfalen heißt es: "Jeder hat Anspruch auf Schutz seiner personenbezogenen Daten. Eingriffe sind nur im überwiegenden Interesse der Allgemeinheit aufgrund eines Gesetzes zulässig."

Jede Behörde und öffentliche Stelle sei vom Gesetzgeber in die Verantwortung genommen. Durch die Dezentralisierung der Verantwortung besteht für die Bürgerinnen und Bürger Ortsnähe zu "ihrer" Datenschutzinstanz; dies soll den Schutz des Grundrechts auf informationelle Selbstbestimmung sicherstellen." - so heißt es amtlich auf der Seite des Innenministeriums NRW.


Verffassungsrang und ein weisungsfreier Datenschutzbeauftragter - sollte das nicht allein schon Ansporn genug sein, mal die Karten auf den Tisch zu legen, wer sich in der Stadt also um den Datenschutz kümmert?




3 Kommentare:

  1. "Mit der geplanten Neuregelung des Datenschutzes auf EU-Ebene sind nationale Grundrechte nicht mehr anwendbar."

    http://www.heise.de/newsticker/meldung/Verfassungsrichter-warnt-vor-geplanter-EU-Datenschutzverordnung-1407072.html

    So ist der Verlust eines Gütersloher Datenschutzbeauftragten nur ein kleiner Vorgriff für das was bald kommt.

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  2. Mifune bestätigt Frau Knopps "Gespür für Versäumtes"!
    Auch der Kommentator hat einige Ausdauer beweisen müssen, um die/den Datenschutzbeauftragte(n) der Stadt Gütersloh zu "enttarnen". Die vom Blickpunkt Gütersloh aufgeworfenen Frage bleibt berechtigt, warum muss die/der D-Beauftragte sich so verstecken?
    Wer wissen möchte, wie man diese Person mit Namen, Zimmernummer und Telefonnummer auf der Homepage der Stadt Gütersloh findet, möge mir hier folgen:
    Als Fehlanzeige "kein Ergebnis" entpuppte sich zunächst das Ratsinformationssystem mit Verwaltung, Rat- und Ausschüsse, Vorlagen und Suchfunktion!
    Zum Ziel gelangt Mensch schließlich über das Bürgerbüro. Gibt man sofort in der Suchfunktion "Datenschutzbeauftragter" ein, erscheint wieder "kein Treffer". Auch bei den Dienstleistungen von A-Z des Bürgerbüros erscheint unter "D wie Datenschutz" nur die "Datenweitergaben des Melderegisters, der Denkmalschutz und die Dauerparkplatzkarte des Marktplatzes"!
    Wenn man zufällig auf "I wie Informationsfreiheitsgesetz" klickt, erscheint ein Ansprechpartner, der an die Sendung "Willi will es wissen" des bayrischen Rundfunks erinnert.
    Viel Spaß beim Suchen!?

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  3. Vielen Dank für die Kommentare. Mifune: Danke, dass Sie sich auch mal auf die Suche begeben haben. Meine Frage ist, wer überhaupt das "Informationsfreiheitsgesetz NRW" kennt...um hier den Datenschutzbeauftragten zu vermuten.
    Und: Die Frage bleibt auch, warum der "Willi" eigentlich nie selbst auftritt und Zeugnis ablegt, wenn es um den Beritt Datenschutz geht, sondern immer nur nebulös zitiert wird.

    Offensichtlich darf man hier weitere Fragen stellen.

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