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Sonntag, 5. Februar 2012

"Bürgerbeteilgung am konkreten Fall"

Bürgerbeteiligung
Die Kanzlerin macht es, die EU macht es, die Sozialdemokraten machen es - überall sprießt es aus dem Boden: neue Formate der Bürgerbeteiligung, des Dialogs mit dem Bürger, digitalisiert, offen. In Gütersloh mag es aber nicht so richtig klappen. Auch die Bürgermeisterin steht eher auf der Bremse als auf dem Gaspedal. 


Öffnung nur von Fall zu Fall

Der Antrag der Bürgerinitiative "Demokratie wagen" auf Benennung eines Beauftragten für Bürgerbeteiligung wurde von der Politik abgelehnt - aber als Kernaufgabe der Bürgermeisterin deklariert. Ein schönes Ei, welches ihr die Politik da ins Nest geworfen hat. Die Initiative hatte in einem offenen Brief nachgehakt, wie sie sich ihre Aufgabe "Bürgerbeteiligung" vorstellt.

Beliebig
Der Haken dabei für mich: Es heißt: "Bürgerbeteiligung am konkreten Fall leben und auf hohen bürokratischen Aufwand zugunsten der Inhalte vermeiden ". Bedeutet: beliebig. Mal so mal so. Wir werden schon einen Weg finden. Nachvollziehbar muss der für die Öffentlichkeit nicht sein. Jedes Mal anders. Keine Vergleichbarkeit. Standards der Rückkopplung kommen nicht vor. - Dass diese Beliebigkeit aber genau die bisherigen Stellhebel waren, um Beteiligung im Keim zu ersticken oder in der Wirkung zu manipulieren, will nicht anerkannt werden. Wenn man aber aufschriebe, erklärte, dokumentierte, was man macht und wie!, wäre schon ein Quantensprung erreicht.

Schade. Wieder eine Chance vergeben, sich von sich aus zu öffnen, rauzulassen, was von allgemeinem Interesse ist. Das Rathaus bleibt eine feste Burg, in der die Zugbrücke nur dann heruntergeht, wenn die Insassen es wollen oder die Bittsteller vor den Toren artig um Einlass gefragt haben.

Hier die Antwort unserer Bürgermeisterin vom 30.Januar 2012:

Anregungen und Beschwerden gemäß § 24 Gemeindeordnung NRW;
Ihre Eingabe vom 19.12.2011 zur Benennung einer/eines Bürgerbeauftragten bei der Stadt Gütersloh

Sehr geehrter Herr Droop,

der Hauptausschuss der Stadt Gütersloh hat in seiner Sitzung am 16. Januar 2012 Ihre Eingabe zur Benennung einer/eines Bürgerbeteiligungsbeauftragten in der Stadtverwaltung Gütersloh einstimmig zur Erledigung an mich verwiesen.
 Bereits in den Vorlagen zur Bürgerbeteiligung an der Willensbildung (DS 350/2011) und zur Satzung über die Bürgerbeteiligung in der Stadt Gütersloh (DS 424/2011) wurde aufgezeigt, wie Bürgerbeteiligung in Gütersloh praktiziert wird und dass sich die gegenwärtige Organisation der Bürgerbeteiligung aus Sicht der Verwaltung bewahrt hat.

Eine Zentralisierung dieser Aufgaben würde der Diversität und Komplexität der einzelnen Beteiligungsformen nicht gerecht und zusätzliche Kosten verursachen, die es mit Blick auf die erforderliche Haushaltskonsolidierung zu vermeiden gilt. Die dezentrale Prozessorganisation erscheint mir daher ebenso effektiv wie effizient.
Die Bürgerinnen und Bürger können sich direkt in Beteiligungsfragen an die jeweiligen Geschäfts- und Fachbereichsleitungen wenden. Bei Bedarf können sie mich gerne auch persönlich bzw. das Büro des Rates und der Bürgermeisterin ansprechen.

Unter Bezug auf Ihren Offenen Brief möchte ich noch betonen, dass Hauptausschuss und Verwaltung konform in ihrer Haltung gehen, Bürgerbeteiligung am konkreten Fall zu leben und ein hoher bürokratischer Aufwand zugunsten der Inhalte zu vermeiden ist.

Mit freundlichen Grüßen
Ihre
Maria Unger

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