Bild

Bild

Dienstag, 29. Juli 2014

Wem gehört eigentlich Karstadt in Gütersloh?

Karstadt ist im Gespräch. Zum wiederholten Mal wird die Zukunftsfrage für das Unternehmen gestellt. Die Entscheidung fällt weit weg, in New York, Rio, Tokio - wo auch immer Herr Berggruen sich aufhält. Sie reicht aber auf jeden Fall bis ins Zentrum von Gütersloh: Karstadt ist so zentral in der Innenstadt verankert, dass es zentraler nicht geht. Da ist selbst das Rathaus schon Innenstadtperipherie. Was, wenn diese Zentralität nun zum Problem würde? Wem gehört eigentlich das Gebäude von Karstadt in Gütersloh? Könnte die Stadt das Gebäude selbst kaufen?

                               Karstadt im Zentrum von Gütersloh  Foto: google earth 2014 

Offene Frage 

Diese Frage ist offen. Ohne Schwarzmalen zu wollen: man sollte die Antwort aber möglicherweise in der Stadt Gütersloh einmal durchspielen. Die Frage stelle ich mir ja nicht alleine. Die Frage ist auch nicht neu. Vielleicht muss man ganz bald neu über die Innenstadt nachdenken? Dann nämlich, wenn Gütersloh auf der Liste zu veräußernden Immobilien steht.  





Schon Erfahrung gemacht

Dieser Problematik sah sich auch die Stadt Iserlohn gegenüber. Bevor das zentrale Gebäude in unkalkulierbare Investorhände geriet, hat die Stadt gerade eben das Karstadt-Haus in der Innenstadt gekauft. Zum Kauf dieses Gebäudes mit rund 21.000 qm Fläche und einem Grundstück von 7.500 qm Grundstück entschlossen hatte sie sich, um das Areal zukünftig selbst entwickeln zu können. Auch dort ist Karstadt stadtprägend. Leider ist das Protokoll aus der Ratssitzung in Iserlohn noch nicht online, es wird aber interessant sein, den politischen Prozess dort zur Kenntnis zu nehmen. Man müsste so im Falle eines Falles das Rad nicht immer wieder neu erfinden....

Wer in Gütersloh hätte sich schon profunde Gedanken gemacht, wie eine Innenstadt ohne Karstadt aussehen könnte? Alleine der Blick von oben auf das Gebäude und das Parkhaus zeigt das Ausmaß und die stadtprägende Bedeutung dieses Bauwerks. Und was würde das für alle weiteren aktuellen Planungen wie Wellerdiek, Güterbahnhof etc. bedeuten?

Foto: google earth 2014 

Offen Nachdenken

Auch im Konzept Innenstadt 2020+ für Gütersloh ist von einer solchen Option bisher nicht die Rede. Zu kurzsichtig? Wir reden bisher nur von der Neugestaltung des Berliner Platzes.... Bleibt zu hoffen, dass diese Gedanken nicht auch eine Neugestaltung von Gebäuden und/oder Nutzungen umfassen müssen. Es ist sicher gut, daher einen Plan B zu kennen. Oder den Inhaber der Immobilie - sowie den Preis. Und dann kann man gleich auch die angefangene Reihe der Innenstadtvisiten mit dem Bauamt und den Bürgern um einen Punkt erweitern... 



Sonntag, 27. Juli 2014

Digitalisierung nicht nur in Berlin diskutieren....

Bereits Anfang Juli tagte der 2. Zukunftskongress "Staat und Verwaltung" in Berlin. Im Zentrum standen Impulse für die Reform und Digitalisierung von Staat und Verwaltung. Geladen war ein Fachpublikum von rund 1.000 Teilnehmern. Auch Gütersloh war vertreten: Bürgermeisterin Maria Unger war Diskutantin auf dem Podium im Zukunftsforum VI  "E-Government-Gesetze: Worauf kommt es an bei der erfolgreichen Umsetzung in Bund und Ländern?" In Berlin scheint Gütersloh weiter zu sein. In Gütersloh selbst ist man weniger offen, was Diskussionen und Informationen zum laufenden Prozess "E-Government" angeht. 





Gütersloh ist bereits seit Dezember 2013 eine von drei Modellkommunen für E-Government im Rahmen eines Pilotprojektes des Bundesinnenministers. Das ist eher ungeplant passiert: Der städtische Trüffelsucher Jörg Möllenbrock hatte diese Ausschreibung im Netz entdeckt, worauf Gütersloh sich bewarb. Erklärtes Ziel dieser Modellkommunen ist, häufig genutzte Verwaltungsprozesse in Zukunft zu digitalisieren. Diese Kür ist nun schon einige Monate her. In der Zwischenzeit ist zu den Aktivitäten in Gütersloh aber nicht viel veröffentlicht worden. Eine grundsätzliche öffentliche Diskussion fehlt auch.

E-Government-Gesetz auch in GT 

Bereits 2013 wurde es verabschiedet: Das E-Government-Gesetz des Bundes soll die elektronische Kommunikation mit der Verwaltung und zwischen Behörden erleichtern. Unternehmen und Bürgern sollen einfache, nutzerfreundliche und effiziente Verwaltungsdienste angeboten werden. Dazu brauchen Verwaltungen durchgängige, elektronisch vernetzte, medienbruchfreie, arbeitsteilige Prozesse, die zudem unternehmens- und lebenslagenorientiert gestaltet sind. 



Wie bereit sind die Kommunen dafür, wie bereit ist Gütersloh? Bürgermeisterin 
Unger blieb dazu in ihren Antworten eher oberflächlich, wie den dargebrachten Antworten in der städtischen Pressemitteilung zu entnehmen ist. Dabei gäbe es so viel zu sagen, was dieses Thema angeht:

Schirmherr und Bundesinnenminister Thomas de Maizière erklärte zur Eröffnung des Zukunftskongress: "Eine leistungsfähige und bürgerfreundliche Verwaltung, die die Chancen der Digitalisierung nutzt, ist für unsere Gesellschaft unverzichtbar. Das bedeutet in unserer heutigen Zeit, elektronische Dienstleistungen auf- und auszubauen, die schnell, sicher und technisch zuverlässig erbracht werden".


Digitalisierung ist Zukunftsfrage

Digitialisierung wird die Zukunftsfähigkeit einer jeden Kommune auf die Probe stellen.

Am Rande einer Tagung der Bertelsman Stiftung habe ich Moritz Avenarius nach den Auswirkungen befragt, er ist ausgebildeter systemischer Innovationsberater für analoge Veränderungsprozesse in die digitalen Zukunft:




Es wäre an der Zeit, diese umfassende Diskussion auch in Gütersloh zu führen. Nach der städtischen Online-Umfrage, welche Verwaltungsdienstleistungen sich die Gütersloher denn wünschen würden, blieb eine Auswertung der Ergebnisse bisher aus. Danach kehrte Funkstille ein. Könnte man nicht eine Hitliste der 10 wichtigsten Verwaltungsleistungen als Wunschliste der Kunden entwickeln, die zeigen, wohin die Reise geht? Es wäre eine gute Gelegenheit, die Verwaltung hier positiv zu positionieren und real vorzustellen, an was genau man da bastelt, wenn es um Digitalisierung geht. Nicht jeder hat bisher ein Bild dazu im Kopf.

Das wäre ein niedrigschwelliger Einstieg. Diesen Einstieg müsste aber unbedingt auch die Politik einläuten, schließlich werden sie zukünftig Entscheidungen fällen, die Digitalisierung anzugehen - oder erstmal drumherum zu schleichen. Die Frage ist, wo und wie sich die Fraktionen und Gruppierungen für dieses Thema fit machen. 

Die drei Geschwindigkeiten der Digitalisierung 

Offensichtlich existieren dreierlei Geschwindigkeiten, wenn es um Digitalisierung geht:
Die Zivilgesellschaft ist am schnellsten: sie erlebt diesen digitalen Wandel umfassend im täglichen Leben, im Privaten ebenso wie im beruflichen Umfeld. Smartphones sind nicht mehr wegzudenken, auch das Arbeitsleben wird immer mehr digitalisiert. Die Menschen lernen im Quantensprung dazu. (Die Wirtschaft wäre noch an der Stelle besonders zu beleuchten.)

Auch die Verwaltungen erhalten viel Wissen und konkretes Rüstzeug aus den Verbänden und auch aus den staatlichen Strukutren heraus. Gütersloh profitiert durch die Vernetzung als Modellkommune. Verwaltungen sind also deutlich Zweite. 

                                                  Fotos  ak 2014 

Allein die Politik scheint hier der langsamste Partner zu sein: wie entwicklen sich politische Strukturen im Rahmen der Digitalisierung, welche Auswirkungen wird das auf künftige Ratsarbeit haben? Welche Veränderungen ergeben sich im Zusammenwirken von Politik und Bürgern unter der Maßgabe der Digitalisierung. Kann Digitalisierung helfen, mehr Transparenz in Datenlagen zu bringen, mehr direkte Demokratie zu ermöglichen, mehr Teilhabe hinzubekommen? Fragen, auf die Antworten fehlen. Nun gibt es natürlich nicht "die" Politik, aber "die" Strukturen scheinen sich in ihrer langsamen Art annähernd zu gleichen.


Digitale Agenda - geleakter Entwurf für Deutschland

Wie umfassend das Thema "Digital" künftig noch ausfallen wird, mag man nach Lektüre des Entwurfes "Digitale Agenda für die Bundesrepublik" erahnen. Diese erste Fassung ist in der letzten Woche als Entwurf in Netzpolitik.org geleakt worden. Es finden sich viele Allgemeinplätze, viel Lobbyhandschrift und viele zu kritisierende Formulierungen hierin - aber es zeigt sich auch, wie detailreich sich Digitalisierung auswirken wird - oder sich schon längst auwirkt. Kaum ein Lebensbereich wird ausgeklammt.

Mindestens in zwei Kapitel findet sich das, was in Gütersloh jetzt auf der Agenda steht: einerseits geht es um die digitale Infrastruktur, die ganz deutlich den Breitbandausbau umfasst und ein weiteres Kapitel widmet sich gerade den Verwaltungen, auch den kommunalen. Hier könnte Gütersloh handeln, eine eigene Haltung, eine eigene Agenda entwickeln. 
 
Der zunehmenden Dynamik der Digitalisierung springt ein anderer Aspekt hinzu: Städte, Gemeinden und auch Regionen werden künftig noch deutlicher gefragt sein, wenn es um das Meistern zukünftiger Herausforderungen gehen wird. Stereotyp kann man hier wiederholen: Klimawandel, Demografischer Wandel und auch Finanzen werden als erstes in den Kommunen verantwortet. Die Auswirkungen schlagen sich direkt vor Ort nieder. 

Das geht allerdings nicht in der alten "Tradition". Wir müssen uns den neuen Formen der Kommunikation öffnen, Netzwerke bilden, die Wissensstände teilen. Der neue Rat hätte die Möglichkeit, hier Akzente zu setzen.

Aber was schreibe ich, der Druck wird wahrscheinlich wie immer von außen kommen...  da hilft nur, am "Außen" mitzuwirken. 









Mittwoch, 23. Juli 2014

Leserbrief zum Breitbandausbau - wir reiten ein totes Pferd

Die Neue Westfälische greift in der Ausgabe vom 20.7.2014 das Thema Breitbandausbau in Gütersloh auf: "Güterslohbaut den Turbo ein".

Der Bürgerantrag von "Demokratie wagen!", der dazu vorliegt, wird leider nicht erwähnt.

Wir haben daher einen Leserbrief zu den Inhalten verfasst. Mehr dazu findet sich wie immer auf der Seite von "Demokratie wagen" selbst. Hier kann man zudem die Diskussion auf Facebook dazu lesen.

Startseite


"Schnelles Internet ist heute so notwendig wie die Versorgung mit Gas, Strom und Wasser – und es ist die Zukunft.

Die Diskussion über eine zukunftsfähige Breitbandversorgung ist schon lange im Gange, es freut
dass dies jetzt auch in Gütersloh erkannt wird. Die nun zu treffenden Entscheidungen sind so weitreichend wie seinerzeit die, Gütersloh an das Schienennetz anzuschließen. Eine Fehlentscheidung in dieser Frage zöge fatale Folgen nach sich. Vergleichbar wäre das mit der desolaten Entscheidung des damaligen Bürgermeisters Haege, der noch eine Schule für manuelles Weben einrichtete, während andernorts bereits die industrielle Fertigung boomte.

Im Gegensatz zu Herrn Venhaus und der Stadt sehen wir eben nicht die Telekommunikationsbetreiber in der Pflicht. Das Bereitstellen der Leerrohre ist eine kommunale Aufgabe, die in kommunalen Besitz gehört, um so Internetanbietern im Wettbewerb den Ausbau und den wirtschaftlichen Betrieb eines schnelleren Netzes attraktiv zu machen. Die Stadt kann dann als Vermieter dieser Leerrohre Gelder akquirieren und beliebigen Netzbetreibern Zugang zu den Kunden verschaffen (Stichwort: Open Access).

Das Kommunikationsverhalten und die Mediennutzung der Bürger haben sich innerhalb der letzten 10 Jahre deutlich verändert. Smartphones sind nicht mehr wegzudenken. HDTV mit 1080p ist inzwischen Standard, auch bei Video on Demand. Auch Schulen müssen sich längst diesem Wandel stellen, moderne Lernmethoden setzten voll auf vernetztes Wissen. Die Arbeitswelt wird in nächster Zeit immer mehr von schnellen Datennetzen abhängig sein, überall entstehen ‚Homeoffices‘. Mit dem "Internet der Dinge" wird in Zukunft ein noch ungeahnter Bedarf an schnellem Internet entstehen.

Dadurch sind Gewerbegebiete ohne Glasfaserverkabelung nicht mehr wettbewerbsfähig. Und auch in den Wohngebieten steigt der Bedarf rapide. Eine bedarfsgerechte Infrastruktur kann da nur als kommunale Aufgabe gelöst werden. Die jetzt zunächst angedachte Ermittlung der bestehenden Infrastruktur ist rückwärtsgerichtet und basiert weitestgehend auf alter Technik, zudem ist sie in privater Hand. Und nur Glasfaser bietet die nötige Investitionssicherheit für einen mittel- bis langfristigen Netzausbau. Wenn in vielen Jahren 1000MBit Bandbreite pro Haushalt normal werden, ist das in einem Glasfasernetz problemlos möglich. Jetzt weiterhin auf "bestehendes Kupfer" zu setzten ist wie ein totes Pferd zu reiten.

Die Behandlung des Themas "Breitbandausbau" kann sich nicht allein in der Gemeinschaftsaufgabe der kreisangehörigen Kommunen durch die Erstellung eines Masterplans erschöpfen. Die Stadt Gütersloh muss hier selbst aktiv werden, denn der Infrastrukturausbau ist ein zutiefst lokales Thema. Daher ist eine eigene Infrastruktur mit Glasfaserkabeln unbedingt einzufordern – die aber ähnlich der Netze der Stadtwerke Gütersloh – in kommunaler Hand bleiben muss. Uns ist bewusst, dass sich diese Arbeiten über einen langen Zeitraum hinziehen werden. Umso wichtiger ist es, sie rechtzeitig zu beginnen und nun die richtigen Weichen zu stellen. Das ist außerdem öffentlich zu diskutieren, es handelt sich um eine zentrale Grundversorgung für das Gemeinwohl."

Sonntag, 20. Juli 2014

Sperrklausel - Diskussion fortgesetzt.....

Die Diskussion um die 3-Prozent-Sperrklausel bei der Landtagswahl für NRW wird weiter auf abgeordnetenwatch.de diskutiert. Ich hatte die drei MdLs aus Gütersloh über abgeordnetenwatch.de angefragt, wie sie dazu stehen. Bisher hat nur MdL Ursula Doppmeier (CDU) geantwortet.


                  3-Prozent-Hürde: wer darf rein?   Foto ak 2013 


Meine Frage hatte auch ein weiterer Frager (Jörg Müller) nochmals als Faden der Antworten von MdL Ursula Doppmeier (CDU) aufgenommen. Die Diskussion kann man hier verfolgen. 


Neue Antwort auf abgeordnetenwatch.de

Ein Teil der Antwort der MdL Doppmeier lautet:

"Ihre Aussage, dass die Qualität der Entscheidungsfindung von der Anzahl der Fraktionen und den Mehrheitsverhältnissen in einem Parlament abhängig ist, kann ich nicht zustimmen. Ich denke nicht, dass beispielsweise der Bundestag oder die Landtage einseitige Entscheidungen fällen. Auch wenn ihnen meistens nicht mehr als vier oder fünf Fraktionen angehören. Die Qualität der Entscheidungsfindung ist nämlich weniger von der Anzahl der Fraktionen, sondern vielmehr von der Art und Weise der Diskussion abhängig. Eine vernünftige Entscheidung sollte durch einen rationalen Diskurs zustande kommen. Dabei ist die Motivation, sich für Politik zu begeistern sicherlich höher, wenn man bei diesem Diskurs mit demokratischen Parteien an einem Tisch sitzt und sich nicht mit extremistischen Gruppierungen streiten muss. Unter diesen Aspekten sind weniger Parteien nicht gleichbedeutend mit weniger Demokratie, sondern mehr Demokratie! Aus eigener Erfahrung kann ich Ihnen im Übrigen mitteilen, dass innerhalb einer Partei nicht immer alle einer Meinung sind. Wer an wirklicher politischer Meinungsvielfalt interessiert ist, dem kann ich nur ein Engagement in einer demokratischen Partei ans Herz legen."



Wer spricht hier eigentlich?


Wie aber sieht so ein Engagement in einer Partei aus? Ich habe mir einmal die politische Vita von Frau Doppmeier selbst angesehen: Seit 1999 ist sie ununterbrochen in einem politischen Mandat unterwegs. Seit 2000 bezahlt.


Frau Doppmeier argumentiert hier also als Berufspolitikerin und Funktionärin einer Partei. Seit 2000 ist sie im Landtag vertreten, wurde zweimal wiedergewählt. Neben ihrem Mandat als MdL ist sie zudem Beauftragte für Menschen mit Behinderung/Inklusion der CDU-Frakion im Landtag sowie stellvertretende Fraktionsvorsitzende. Seit 1999 ist sie Mitglied im Landesvorstand der CDU. Gleichzeitig ist sie seit dem Jahr 1999 im Kreistag Gütersloh mit einem Kreistagsmandat vertreten- 2014 wurde sie hier wiedergewählt mit 2.143 Stimmen im Wahlkreis 105. Vier Jahre war sie Bezirksvorsitzende der Frauenunion der CDU.
Außerdem ist sie von 2004 bis 2009 auch noch Stadtverbandsvorsitzende Gütersloh gewesen und seit 2002 ist sie stellvertretende Bezirksvorsitzende von OWL.
Kein Wunder also, wenn sie sich die kommunalpolitischen Wurzeln ihrer politische Landes-Karriere-Architektur nicht durch unliebsame Konkurrenz kleinerer Fraktionen verhageln lassen will. Das Bedürfnis nach Abbildung von Pluralität in der Bevölkerung kann nicht ihr zentrales Anliegen sein.




Weg frei für Parteilose und Alternativen

Durch den Wegfall der damaligen Sperrklausel ergab sich die Möglichkeit, dass sich auch viele parteilose und dennoch kenntnisreiche und engagierte Bürger in die Politik mit einbringen konnnten - ohne einer der etablierten Parteien anzugehören und den notwendigen Stallgeruch mitzubringen. Im Mittelpunkt der politischen Tätigkeit dieser Newcomer stand und steht oft die "Sache" an sich - und nicht die Parteipolitik, die einer eigenen Logik unterliegt: hier stehen immer Proporz in den eigenen Reihen und die Befindlichkeiten der Funktionäre mit im Raum, wenn entschieden wird. Diese betonierten Entscheidungen haben offensichtlich in den letzten Jahrzehnten die Bürger nicht mehr repräsentiert - sonst wären nicht so viele Initiativen entstanden. Sonst wäre die Politik(er)verdrossenheit nicht immergrünes Thema geworden.



künftig nur noch die Etablierten?

Es war allzuoft die Alternativlosigkeit der Parteipolitik, die den Unmut gerade in der Kommunalpolitik geschürt hat. In deren Folge haben sich viele Aktive selbst auf den Weg der Alternativsuche begeben und fanden so den Weg in die politischen Gremien, in die sie sich eingebracht haben. Und ja, auch meine Erfahrung ist, dass gerade hier wirkliche Alternativen formuliert wurden. Die Erkenntnis zeigt nämlich: allzu viel Konsens der Etablierten schürrt eher den Konflikt und verlagert ihn nach außen. Das ist Konsens, der den Konflikcharakter des Politischen leugnet (Chantal Mouffe), Das ist die Haltung eines eher neoliberalen Einheitsdenkens, es führt nicht zum Konsens, sondern öffnet den Raum für Verdruss und extreme Revolten. Wie gut, dass man dann etwa eine Wahl hat, wenn sich mehrere Parteien oder Gruppen zur Wahl stellen.


Am Sessel kleben 

Wenn Frau Doppmeier davon spricht, dass demokratische Parteien am Tisch sitzen, verkennt sie, dass in vielen Kommunalparlamenten oftmals die Profis eingezogen sind - und ihre Posten nur ungern an kleinere Fraktionen oder Newcomer verlieren.

Nicht nur, dass hier viele Berufspolitiker aus den Landesparlamenten ihre feste Burg eingerichtet haben - auch viele Kommunalpolitiker sitzen seit Jahrzehnten auf Listenplätzen und Mandatsposten, teilweise sogar über 25 bis 30 Jahre hinweg. Teilweise sogar im Rat und ihm Kreistag gleichzeitig. Unangefochten, weil sie auf den Parteilisten auf die ersten Plätze abonniert sind. Diese Sesselkleber finden sich hauptsächlich in den Fraktionen der SPD und CDU. Hier von Demokratie zu sprechen, ist auch fragwürdig. Verteidigung von Erbhöfen trifft es wohl deutlicher.

Will man also künftig mehr Menschen und vor allem jüngere Menschen für Kommunalpolitik begeistern, ist die Sperrklausel das falsche Instrument.


Kumulieren und Panaschieren 

Vielmehr darf man darüber nachdenken, ob nicht gerade Kumulieren und Panschieren viel demokratischer ist. In NRW leider noch nicht etabliert. Warum eigentlich nicht? Hier kann man sich sein Kommunalparlament deutlicher selbst zusammenstellen - ist unabhängig von der Listenaufstellung durch die Parteien (die max. von einem Promille der Parteieliten festgelegt werden). Und: ist es nicht auch sinnvoll für die Parteien, auch über eine Beschränkung der Ratsperioden nachzudenken. Etwa eine Ruhephase, wenn man zweimal hintereinander im Rat/Kreistag war. Die aktuelle Ratsperiode etwa dauert immerhin 6 Jahre.


Konkurrenz belebt das Geschäft. Und Belebung des politischen Diskurses brauchen wir auf jeden Fall. Nur nicht durch die Sperrklausel! Die wäre durchgewunken durch die beiden (noch) größten Fraktionen im Landtag NRW. Durchsetzen und Festhalten qua Masse ohne Argument.


Wo bleiben da die klugen Alternativen, die klugen Antworten auf die Bedürfnisse der Bevölkerung, den Pluralismus in der Gesellschaft auch politisch ablichten zu wollen. Die Sperrklausel ist parteipolitische Wagenburgmentalität, aber auf keinen Fall ein Mittel zur Belebung der Demokratie. Das Ganze ist zu durchsichtig. Ständiges Wiederholen dieser Forderung macht es übrigens nicht besser.

Am Ende habe ich also nochmal einige Fragen an Frau Doppmeier gestellt. Natürlich via abgeordnetenwatch.de









Donnerstag, 17. Juli 2014

Gütersloh hat eine Persönlichkeit verloren

"Mit ihr ist eine ganze Bibliothek gestorben" - so ein Familienmitglied über Dr. med. Dietlind Schlüter. Heute fand die Trauerfeier in der alten Kapelle auf dem Sennefriedhof statt. Dietlind Schlüter ist 95 Jahre alt geworden.

Dr. Dietlind Schlüter war eine der ganz großen aber auch stillen und bescheidenen Persönlichkeiten in Gütersloh. Als Kinderärztin hat sie gefühlt die Hälfte aller Kinder meines Jahrgangs betreut und verarztet. Mich verbinden viele gute Gespräche mit ihr. 

Beinahe ein ganzes Jahrhundert hat sie gelebt und erlebt: 1919 in Gütersloh geboren, hat sie fast ihr gesamtes Leben hier verbracht, am 14. Juli 2014 ist sie in ihrer Heimatstadt auch verstorben. 


Sie war ein Stück Stadtgeschichte - kannte viele Menschen, kannte Familien, deren Geschichten. Gütersloh hat eine großartige, denkende Dame verloren. Man hätte sie noch so viel fragen wollen. Mit stillem Gruß und hohem Respekt, liebe Frau Dr. Schlüter, nehme ich Abschied. 




Freitag, 11. Juli 2014

Sperrklausel bei Kommunalwahl NRW - diskutiert

Meine Frage an die MdLs aus Gütersloh nach ihrer Einstellung zur möglichen Wiedereinführung einer 3-Prozent-Sperrklausel für die Kommunalwahl in NRW wird auf Facebook sehr gut diskutiert und kommentiert. Den Verlauf kann man hier finden. 

Zudem sind schon zwei Antworten eingetroffen:

Die MdL der CDU in NRW, Ursula Doppmeier, hat auf abgeordnetenwatch.de geantwortet. Die Antwort findet sich hier:

vielen Dank für Ihre Anfrage. Wie Sie bereits erwähnten haben, ist nach der Kommunalwahl in diesem Jahr die Diskussion um eine mögliche Sperrklausel von drei Prozent bei Kommunalwahlen wieder neu entfacht. Wesentliche Gründe dafür sind, dass die Zersplitterung der Räte die Funktionsfähigkeit der kommunalen Vertretungen möglicherweise beeinträchtigt. Nach der Kommunalwahl am 25. Mai 2013 sind in 14 von 23 kreisfreien Städten und in drei Kreistagen jeweils mindestens zehn Parteien oder Wählergruppen eingezogen. Dazu kommt eine hohe Anzahl von Einzelmandatsträgern. Diese "Weimarer Verhältnisse" beeinträchtigen vor allem die Regierungs- und Arbeitsfähigkeit der örtlichen Parlamente. Hier ist zu befürchten, dass Sitzungen zu brisanten Themen vermehrt von nachmittags bis in die Nacht andauern werden. Daraus folgt letztlich auch, dass es immer schwieriger wird, breitere Schichten und vor allem jüngere Menschen für ein kommunalpolitisches Engagement zu gewinnen. Aus diesem Grund bin ich der Auffassung, dass eine angemessene und verfassungsgemäß ausgestaltete Sperrklausel eine sinnvolle Maßnahme wäre.

Mit freundlichen Grüßen

Ursula Doppmeier

Diese Antwort hat bereits zwei Nachfragen auf abgeordnetenwatch.de nach sich gezogen. Es wird um weitere Begründung gebeten. Das kann man auch  hier nachlesen. 

Auf Twitter wird die Antwort der CDU-MdL sehr deutlich als politisch unzureichend bewertet:



Auch der Ratsherr und Fraktionschef der SPD im Rat der Stadt Gütersloh hat per mail geantwortet:


Hallo, durch die Anzahl der Parteien wird die Arbeit ohne Sperrklausel zwar schwieriger und teilweise auch nicht mehr so effizient,aber ich denke, dass können wir in Kauf nehmen, zumal es so auch Ideen in die Gremien schaffen, die sonst wohl kein Gehör fänden, die wir aber auf jeden Fall brauchen; einen schönen Nachmittag und herzliche Grüße


Donnerstag, 10. Juli 2014

Sperrklausel in NRW - ja oder nein? Was sagen MdLs und Ratsherren aus GT ?

Kaum sind die Räte in den Städten und Gemeinden konstituiert - da fängt die Debatte über die Zersplitterung der Fraktionen an. So könne man kaum politisch arbeiten oder stabile Mehrheiten herstellen, lautet die Kritik der etablierten Volksparteien. 


Das ruft wiederholt die Frage nach der Wiedereinführung der Sperrklausel bei den Kommunalwahlen auf den Plan. Auf Initiative der SPD im Landtag soll wieder eine Hürde von Drei-Prozent eingeführt werden. Diese Sperrklauselidee findet Zustimmung bei der CDU im Landtag NRW. Auch Mehr Demokratie NRW nimmt dies als besonderes Thema auf. 

Problematisch ist: auf den Homepages der Parteien finden sich dazu keine Informationen oder Begründungen.

Bereits 1999 hatte der nordrhein-westfälische Verfassungsgerichtshof in seinem Urteil festgestellt, dass die damalige Sperrklausel gegen das Prinzip der Gleichheit der Wahl verstößt. Man bezog sich dabei auch auf Grundgesetzartikel 21 und 28. Die Entscheidung fusst auf das im Grundgesetz verankerte Prinzip, dass jede Stimme das gleiche Gewicht haben muss. Eine Sperrklausel widerspricht dem.

Ich habe nach der Meinung gefragt: drei MdLs aus Gütersloh sowie zwei Fraktionsvorsitzende aus dem Rat der Stadt GT.



Was sagen die drei MdLs aus GT?


Mich interessiert, was die heimischen Mitglieder des Landtages NRW zur Sperrklausel zu sagen haben - und welche Argumente für oder wider sie vorbringen. Schließlich natürlich auch, wie sie möglicherweise darüber abstimmen werden. 

Befragt habe ich via abgeordnetenwatch.de :

 Wibke Brems, MdL für Bündnis 90/Die Grünen.





Hans Feuß, MdL für die SPD




Ursula Doppmeier, MdL für die CDU 






Kommunalpolitik auch gefragt

Auch die beiden Fraktionsvorsitzenden der SPD und der CDU im Rat der Stadt Gütersloh werden sich dazu politisch positionieren müssen, ich habe auch sie befragt, per mail.


Heiner Kollmeyer für die CDU 





und Thomas Ostermann für die SPD. 





Hier die Frage, die ich allen gleich geschrieben habe:


Sehr geehrte Frau / sehr geehrter Herr.... 

kurz nach der Kommunalwahl im Mai wird die Zersplitterung der Räte in NRW diskutiert, die eine konstante politische Arbeit erschwere. Das führt aktuell zur Diskussion, ob eine Wiedereinführung einer Sperrklausel von drei Prozent in NRW sinnvoll ist oder nicht.

Leider ist die Diskussion dazu wenig nachvollziehbar, weil kaum Argumente dazu auf dem Tisch liegen.

Wie stehen Sie als MdL zu dieser Sperrklausel, wie werden Sie möglicherweise darüber abstimmen?

Über Ihre Antwort würde ich mich sehr freuen.

Mit vielen Grüßen


AK 

Dienstag, 8. Juli 2014

Bürgermeisterin zeigt Flagge


Maria Unger zeigt heute Flagge: Bürgermeister für den Frieden.
"Der Einsatz von Atomwaffen sowie die Androhung ihres Einsatzes verstoßen gegen internationales Recht und gegen Prinzipien des humanitären Völkerrechts. An dieses Urteil des Internationalen Gerichtshofes vom 8. Juli 1996 erinnern heute etwa 140 "Bürgermeister für den Frieden" (Mayors for Peace), indem sie an ihren Rathäusern Flaggen hissen für eine friedliche Welt ohne Atomwaffen. In der Überzeugung, dass Städte keine Angriffsziele sein dürfen und eine Zukunft ohne Atomwaffen neue Perspektiven für die Menschheit schafft, treten die Bürgermeister für die Abschaffung der Atomwaffen und für den Abschluss eines internationalen Verbotsvertrages ein." Gut so!! 
                                       Atomwaffen nein danke!          Foto  ak 2014 

"Der weltweite Verband Bürgermeister für den Frieden ruft ihre Mitgliedstädte auf, die Kampagne "2020 Vision" zu unterstützen, um sich so in die Verhandlungen über Atomwaffen einzumischen. Sie werden dabei von Friedensgruppen auf der ganzen Welt unterstützt. Unser Ziel ist, die verbindliche Vereinbarung eines Zeitplans für die Abschaffung aller Atomwaffen und eine Nuklearwaffenkonvention durchzusetzen, um eine atomwaffenfreie Welt bis 2020 zu erreichen." (siehe Homepage) Die Frage ist, ob dies auch im Rat oder in den Ausschüssen thematisiert wird und es nicht beim Flaggen hissen und wieder abnehmen bleibt.



Sonntag, 6. Juli 2014

Digitale Trends kommen nicht aus Politik

Digitale Trends und digitaler Wandel findet den Weg offenbar nur über Umwege in die Kommunen und Regionen. Impulse kommen in der Regel aus der Wirtschaft, aus der Wissenschaft und aus der Zivilgesellschaft. Die Politik ist kaum einmal initiativer Impulsgeber.

Die digitale Lebenspraxis der Menschen ist weiter als die der Politik - und teilweise der Verwaltung. Das gilt es zu ändern, will man die kommunale Selbstverwaltung mit all ihren wachsenden Aufgaben und Verantwortlichkeiten künftig im Sinne der Verfassung weiterbetreiben.

Ein Aspekt der Digitalisierung ist ganz klar der Breitbandausbau. Auch dies ist kein Thema, welches die Politik auf die Agenda gesetzt hätte, sondern die Nutzer. Und dies ist auch kein Thema allein nur für den Bundesverkehrsminister - der Breitbandausbau ist eine zutiefst kommunale Aufgabe. Der Zugang für alle zu einem schnellen und freien Netz ist zentrales Anliegen der Bevölkerung - und mittlerweile ihre Lebensader. In Gütersloh ist das Thema Breitbandausbau kaum bekannt oder relevant. In den ländlichen Nachbarkommunen ist es schon deutlicher im Zentrum der politischen und verwaltungstechnischen Agenda - die Notwendigkeit der Anbindung an künftige Lebenswelten ist offensichtlich für den ländlichen Raum noch bedeutsamer als für eine Stadt wie Gütersloh. Das kann fatale Folgen haben: verschläft Gütersloh den Anschluss?

Wir als Initiative "Demokratie wagen" haben zum Breitbandausbau einen Bürgerantrag gestellt:

Startseite

Hier geht´s zum Inhalt....


Ein Auszug schon mal hier:

Sehr geehrte Frau Bürgermeisterin,
die Initiative „Demokratie wagen!“ bittet Sie, folgenden Bürgerantrag auf die Tagesordnung des 1. Hauptausschusses am 25. August 2014 zu setzen:
Der Hauptausschuss möge beschließen, dass bei allen Straßenbaumaßnahmen im Gebiet der Stadt Gütersloh, insbesondere bei kritischer Infrastruktur wie Bundesstraßen, Landesstraßen, Bahntrassen- Autobahn- und Gewässerquerungen, ab sofort das Verlegen von mehreren DN50 PE-Leerrohren (oder vergleichbaren PE-Rohren) zum Ausbau der Breitbandverkabelung durchzuführen ist als vorbereitende Maßnahme mit dem Zweck, die Versorgung mit schnellem Internet von mindestens 50 mBit/s für alle Bürger, Gewerbe und Industrie zu garantieren und zu verbessern. Es sollen Leerrohre von den Hauptverteilern (HVTs) bzw. den geplanten Standorten für die Unterbringung der aktiven Technik bis zu allen Siedlungszufahrten verlegt werden, einschließlich der dafür notwendigen Übergabevorrichtung (Glas-KvZ). In begründeten Fällen soll auch eine Verlegung bis in die bewohnte Gebiete erfolgen.
Selbstverständlich gehört eine kartographische Begleitung in einem Geo-Informationssystem (GIS) dazu, um durch eine Dokumentation die Netzstruktur nachvollziehen zu können, wo ggfls. Leerrohre noch gelegt oder verbunden werden müssen.
Das Verlegen soll entsprechend der „BUNDESRAHMENREGELUNG LEERROHRE“ (http://www.breitbandbuero.de/) erfolgen, um etwaige Fördermöglichkeiten durch öffentliche Mittel zu erhalten. Gleichzeitig soll die Stadt Verhandlungen mit ortsansässigen Internetanbietern zum Einziehen von Kabeln in die Leerrohre und zum Netzbetrieb aufnehmen.
Die passive Infrastruktur der Leerrohre und Verteilpunkte (KvZ) soll in der kommunalen Hoheit der Stadt Gütersloh verbleiben. Die Fertigstellung des „Masterplans“ als kreisweites Kataster der Breitbandversorgung soll nicht abgewartet werden. Auf einen Projektierungsauftrag an die „regio it“ kann verzichtet werden.
Ferner ist es unser dringendes Anliegen, den demokratischen Aspekt eines Netzausbaus mitzudenken, daher ist eine solche Diskussion unbedingt transparent und öffentlich zu führen. Mindestens einmal im Jahr ist eine Dokumentation zum aktuellen Sachstand zu erstellen und zu veröffentlichen.

Begründung:

Vor einigen Jahren gab es noch einen gesetzlichen Versorgungsauftrag für Telefon und ISDN. Für Breitbandnetze auf Glas- oder Kupferbasis gab es von Bund und Ländern keine ähnlichen Anstrengungen und Umsetzungen. Doch ohne einen Versorgungsauftrag wird die Telekom einen möglichen Breitbandausbau aus rein wirtschaftlichen Gesichtspunkten nicht betreiben. Das bedeutet für viele Kommunen und Regionen, dass sie wohl noch lange mit den weißen und grauen Flecken im Breitbandatlas leben müssen, da ein Ausbau nicht rentabel genug ist.
In den nächsten Jahren ist....  (weiter geht´s hier.)