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Montag, 9. August 2010

Hier der Fahrplan für den Bürgerhaushalt im II. Quartal 2010:

http://www.demokratie-wagen.org/artikel/fahrplan_fuer_den_buergerhaushalt
Im Ratsinformationssystem der Stadt Gütersloh finden sich die Antworten auf die zweite Runde der Bürgerfragen zum Städt. Haushalt und den Eigenbetrieben:

https://ratsinfo.guetersloh.de/rimgt/document/Oeffentliche_Niederschrift_12.07.2010_17-00_Rat.pdf?id=MgyPhzIfuFYn8Rn6Me.LfxEfw8aq8Xi0MgyPe.EawAWn8Sq9Qm4PcwCfuEUqAQm1Oi4Pg0KfsASvASi0Ok.Ke1CWsASv6Ui1MnzMcwCfvHUv6Ui1MnzMcxCat9Vs6Ri4MfzMgyCWuEUq8Xi0GJ

Hier der Wortlaut der Anfrage:
Fragen an den Rat der Stadt Gütersloh gemäß Satzung des Rates der Stadt Gütersloh zur nächsten Ratssitzung am 12. Juni 2010

Sehr geehrte Frau Bürgermeisterin, sehr geehrte Mitglieder des Rates der Stadt,

im Rahmen meines Engagements als Bürger der Stadt möchte ich weitere Fragen zur Schuldensituation der Stadt Gütersloh stellen. Diese Fragen sind in Anlehnung an die bisher gestellten Fragen zu verstehen, für deren ausführliche Beantwortung ich mich sehr bedanke. Da es sich um Bürgerfragen handelt, möchte ich bereits jetzt darauf hinweisen, dass die Verwaltung/Politik gerne so antworten sollte, dass auch der „normale“ Bürger die Beantwortung verstehen kann. Eine notwendige Übersetzungsleistung widerspricht dem Gedanken, im Dienste des Bürgers zu handeln.

Zur Beurteilung der Schuldensituation in der Stadt Gütersloh ist es nicht nur notwendig, die Beschaffenheit der Schulden des Kernhaushaltes zu kennen, sondern auch die der ausgelagerten Eigenbetriebe der Stadt Gütersloh sowie die Politik des weiterführenden Schulden/Sparmanagements. Daher stellen sich folgende Fragen:

1.Wie sehen die einzelnen Verschuldungs- und Haushaltsergebnisse der Fonds, Einrichtungen und Unternehmen der Stadt Gütersloh aus und wie hoch ist diese Pro-Kopf der Gütersloher Bürgerinnen und Bürger?
Zusatzfragen:
2.Ist im Bereich dieser stadteigenen Betriebe (s.o.) eine Veräußerung/ein Outsourcing geplant, die/das sichern soll, die Schuldenlast der Stadt in Zukunft zu verringern, insbesondere wenn man daran denkt, dass in den nächsten Jahren die Liberalisierung der Wassernetze aktuell wird und sich ggf. weitere Einnahmequellen durch diese Art von Veräußerungen auftun?
3.Sparen kann man nur, wenn Einnahmen vorliegen, sonst handelt es sich um Streichungen: Wann glaubt die Stadt Gütersloh wieder einen ausgeglichenen Haushalt zu erreichen und hat sich die Stadt in diesem Rahmen eine eigene verbindliche Verpflichtung gegeben, weitere Schuldenaufnahmen zu verhindern und statt dessen im besten Sinne zu sparen?

Mit bestem Dank für Ihre Antworten.

Bürgerinitiative „Demokratie wagen“
Leserbrief zu: Astrid Lindgren Schule, keine zweite Chance vom 26.6.2010


Die Astrid-Lindgren-Schule wird ausbluten. Zu wenig Kinder haben sich für das kommende Schuljahr angemeldet. Die Bezirksregierung entscheidet diesmal strenger als üblich. Herr Osterkamp findet das richtig, kommentiert er. Der Elternwille sei ausschlaggebend. Wenn sich also keiner anmeldet, kann eine Schule geschlossen werden. Hört sich erstmal logisch an. Aber wie sieht es mit dem Umkehrschluss aus?

Seit Jahren stürmen viele Eltern in die Blücherschule und die Kapellenschule und wollen ihre Kinder dort anmelden. Geht aber leider nicht: Die Schulleitungen müssen abweisen – trotz größter Nachfrage. Der Grund: Sie sind laut Rat auf eine Zweizügigkeit festgelegt. Darüber hinaus geht nichts mehr. Hier ist der Elternwille also egal. Das passt aber nicht in die obige Argumentation. Danach müsste gerade an diesen Schulen draufgesattelt werden: die Zügigkeit und notwendige Räume müssten der großen Nachfrage angepasst werden.

Die Gründe für das Messen mit zweierlei Maß, sind vielfältig. Warum das so ist und ob das logisch ist, wäre mal eine Nachfrage des Bildungsausschusses der Stadt wert. Dieser Ausschuss tagt aber nur selten: Die Sitzung im Mai ist ausgefallen. Keiner (!) hat nach den Anmeldezahlen der Grundschulen gefragt, obwohl diese seit dem Frühjahr vorliegen. Im letzten Jahr war das ganz genau so. Frühe Weichenstellung für Bildungsgerechtigkeit? Fehlanzeige. Ein Konzept für die Grundschulen scheint komplett zu fehlen. Da hilft auch kein Warten, bis die Landesregierung ihre Politik ändert. Auch ist es wenig kompetent, die Entscheidung für Schulschließungen auf die Bezirksregierung abzuwälzen. (Hier herrscht übrigens die FDP-Dame, deren Partei im NRW-Wahlkampf noch für kleine Klassen angetreten ist!)

Die Astrid Lindgren Schule bekommt keine zweite Chance. Politik und Stadt sollten ihre (letzte?) Chance zur Gestaltung aber schon nutzen!
Die partizipativen Elemente der Gemeindeordnung NRW sind manchmal ganz sinnvoll zu
nutzen: Habe folgenden Antrag an den Hauptausschuss des Rates der Stadt Gütersloh gestellt:

Antrag nach § 24 GO NRW „Anregungen und Beschwerden“ an den Hauptausschuss am 5. Juli 2010 der Stadt Gütersloh


Sehr geehrte Frau Bürgermeisterin Unger,
bürgerschaftliches Engagement ist eine der tragenden Säulen in einer lebendigen Demokratie. Aber Engagement ist nichts ohne Informationen. Bereits am 1. Januar 2002 ist dazu das Informationsfreiheitsgesetz NRW in Kraft getreten. Die öffentliche Verwaltung und die Behörden in NRW öffnen damit ihre Aktenschränke. Bisher mussten Bürgerinnen und Bürger gute Gründe anführen, wenn sie bestimmte Akten einsehen wollten.

Damit dieser Zugang auch in Gütersloh in seiner konkreten Umsetzung verbrieft ist, möchte ich nach § 24 GO NRW vorschlagen, eine Satzung zur Regelung des Zugangs zu Informationen des eigenen Wirkungskreises der Stadt Gütersloh zu verabschieden.

Begründung:
Der Zugang ist zwar generell gesetzlich geregelt, der Vorteil einer Satzung liegt jedoch darin, dass hier konkret für Gütersloh Wege beschrieben werden, wie ein solches Verfahren abläuft. Ähnliches liegt in der städtischen Satzung zur Durchführung von Bürgerentscheiden bereits vor. Die Stadt Gütersloh würde mit dem Verabschieden einer Satzung zum Informationszugang zu einem „gläsernen Rathaus“ und damit zum Vorbild in der Realisierung demokratischer Grundsätze.
Ein Muster für eine solche Satzung findet sich u.a. in der bayrischen Stadt Bad Aiblingen:
http://www.aib-kur.de/stadt/amt/documents/Informationsfreiheitssatzung_000.pdf

Hier findet sich die öffentliche Niederschrift:
Leider ist der Antrag insgesamt abgelehnt worden. Allerdings bleibt auf Wunsch immerhin der GrünenFraktion ein Prüfauftrag an die Verwaltung mit der Bitte um Erstellung oder Erwägung einer möglichen Gebührenliste:
https://ratsinfo.guetersloh.de/rimgt/document/Oeffentliche_Niederschrift_05.07.2010_17-04_HA.pdf?id=MgyPhzIfuFYn8Rn6Me.LfxEfw8aq8Xi0MgyPe.EawAWn8Sq9Qm4PcwCfuEUqAQm1Oi4Pg0KfsASvASi0Ok.Ke1CWsASv6Ui1MnzMcwCfvHUv6Ui1MnzMcyCXsHTs6Ri4MfzMgyCWuEUq8Xi0GJ

Zum Informationsfreiheitsgesetz NRW findet sich ein Link hier:
http://www.im.nrw.de/bue/56.htm