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Samstag, 10. August 2013

Demenzkranke und Wahlen

Wahlversprechen umgeben uns zur Zeit viele. Die Bundestagswahl 2013 steht bevor. Nach der Wahl werden viele der Versprechen von den Versprechern wieder vergessen. Eine Gruppe von Menschen wird diese Wahlversprechen aber sehr warhscheinlich schon vor der Wahl gleich wieder vergessen: Demenzkranke.

Demenzkranke und Wahlen 
Ich habe mich gefragt, wie Demenzerkrankte eigentlich wählen - und ob sie das überhaupt können. Welche rechtliche Regelung gibt es eigentlich für die anstehende Bundestagswahl?

                           Demenz - die Stimme bleibt      Foto ak 2012

Die wahlrechtlichen Vorschriften sehen keine Regelung speziell zum Wahlrecht Demenzkranker und dessen Ausübung vor. Demenzkranke sind grundsätzlich nach § 12 Abs. 1 Bundeswahlgesetz (BWG) wahlberechtigt, sofern sie Deutsche und über 18 Jahre alt sind.