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Freitag, 7. Dezember 2012

Jobhopping im Kulturbetrieb

Geheimnisträger wechselt die Burg

Der Kulturdezernent aus Gütersloh geht. Nach Bielefeld. Von dort kommt er eigentlich auch. Er geht also "nur" zurück. Nun ist Jobhopping im Kultur- und Marketingbetrieb nichts Neues. Sondern eher Normalität. Nur schlecht, wenn sich in diesem Fall die Aufnahmestadt Bielefeld und die Abgabestadt Gütersloh in den Haaren liegen wie zwei alte Fischweiber am Hafenkai.


Die Verwaltungen der beiden Städte beschäftigen gerade Gerichte mit Bebauungsplänen und Schadensersatzforderungen, überörtlich streitet man um Umgehungsstraßen etc. etc. 

 


 Nun ist ein Zankapfel dazu gekommen, denn wenn der Dezernent geht, geht er nicht ganz. Er hat Anspruch auf satte Versorgungsansprüche und Beihilfe, die soll die Abgabestadt zahlen, also Gütersloh. Die Summen sind nicht von Pappe. Der Dezernent müsste eine Verzichtserklärung abgeben, was er bisher nicht gemacht hat. Wozu auch, wird er sich fragen. Sein Wams ist ihm näher als das Stadtsäckel. Nun wartet man hier auf seine Stellungnahme und legt damit das Heft des Handelns in die Hände dessen, der diese Hände gerade unverblümt weit aufhält.

Was aber viel schwerer wiegt, wäre: Gab es für solch einen Burgwechsel keine Vertags-klausel, die geregelt hätte, dass man seine Kenntnisse nicht bei einem Wettbewerber einsetzen darf? Hier ploppen Begriffe auf wie "Berufsausübungsinteresse contra Geheimhaltungsinteresse", "Verschwiegenheitspflicht" und "Wettbewerbsverbot"
Wer kontrolliert, was zukünftig auf den Fluren und Klos der Bielefelder Burg geflüstert wird?


Finanzministerium nicht zuständig

Bürgerhaushalt und neue Steuern

Ob diese neuen Formen der Steuern, die im Bürgerhaushalt teilweise vorgeschlagen wurden (Waffenbesitzsteuer, Pferdesteuer...)  einzuführen sind, war nicht klar. Als Antwort auf die Bürgervorschläge hatte die Verwaltung jeweils folgendermaßen geantwortet:

Nicht zuständig.... fragen Sie im Nachbarhaus....

"Ob eine Waffenbesitzsteuer/Pferdesteuer... als kommunale Aufwandssteuer bewertet werden kann, ist rechtlich umstritten. Da die Steuer in NRW bisher nicht eingeführt ist, bedarf die Einführung in Gütersloh einer Genehmigung des Innen- und Finanzministeriums."

Hat nun die Stadt nachgefragt? Das wollte ich wissen.