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Freitag, 7. Dezember 2012

Jobhopping im Kulturbetrieb

Geheimnisträger wechselt die Burg

Der Kulturdezernent aus Gütersloh geht. Nach Bielefeld. Von dort kommt er eigentlich auch. Er geht also "nur" zurück. Nun ist Jobhopping im Kultur- und Marketingbetrieb nichts Neues. Sondern eher Normalität. Nur schlecht, wenn sich in diesem Fall die Aufnahmestadt Bielefeld und die Abgabestadt Gütersloh in den Haaren liegen wie zwei alte Fischweiber am Hafenkai.


Die Verwaltungen der beiden Städte beschäftigen gerade Gerichte mit Bebauungsplänen und Schadensersatzforderungen, überörtlich streitet man um Umgehungsstraßen etc. etc. 

 


 Nun ist ein Zankapfel dazu gekommen, denn wenn der Dezernent geht, geht er nicht ganz. Er hat Anspruch auf satte Versorgungsansprüche und Beihilfe, die soll die Abgabestadt zahlen, also Gütersloh. Die Summen sind nicht von Pappe. Der Dezernent müsste eine Verzichtserklärung abgeben, was er bisher nicht gemacht hat. Wozu auch, wird er sich fragen. Sein Wams ist ihm näher als das Stadtsäckel. Nun wartet man hier auf seine Stellungnahme und legt damit das Heft des Handelns in die Hände dessen, der diese Hände gerade unverblümt weit aufhält.

Was aber viel schwerer wiegt, wäre: Gab es für solch einen Burgwechsel keine Vertags-klausel, die geregelt hätte, dass man seine Kenntnisse nicht bei einem Wettbewerber einsetzen darf? Hier ploppen Begriffe auf wie "Berufsausübungsinteresse contra Geheimhaltungsinteresse", "Verschwiegenheitspflicht" und "Wettbewerbsverbot"
Wer kontrolliert, was zukünftig auf den Fluren und Klos der Bielefelder Burg geflüstert wird?



Wenn nun ein Geheimnisträger und interner Eingeweihter von einer kommunalen Chefburg in die andere Festung wechselt - wer garantiert, dass der Geheimnisträger den Mund hält über Strategien, Informelles, Verschlusssachen? Oder bringt der Wechsler die Munition für den neuen Burgherren gleich mit, was die Wechselfreundschaft fast nahezulegen scheint?

Auch schön ist hier der Begriff  "Kundenschutzklausel":
Gewarnt wird in zahlreichen Ratgebern zum "Jobwechsel" - schickt man beim Abschied von den alten Kunden gleich seine neuen Daten mit, könne das erhebliche Schadensersatzforderungen nach sich ziehen. Wenn das denn vertraglich irgendwo aufgeführt steht.

In weiteren Beratungsbroschüren finden sich so nette Lebensweisheiten wie:

Man solle brav "Auf Wiedersehen" sagen  und möglichst einen freundlichen Kontakt halten, denn es komme schon mal vor, dass man wieder zu seinem alten Arbeitgeber zurückgehe. Dann könnte man dort auf Menschen treffen, die zwischenzeitlich die Kariereleiter ein paar Sprossen nach oben geklettert sind und nun zu Vorgesetzten werden könnten..."

Ein kleiner Clip zur Selbst-Hilfe:









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