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Samstag, 18. Juli 2015

Generationengerechte Haushaltspolitik

Wer die Zukunft einer Gemeinde gestalten will, muss besonders auch die Finanzen im Blick behalten. Dazu gehört eine weitsichtige Finanzpolitik. Für Gütersloh möchte ich daher eine Nachhaltigkeitssatzung anregen. 


            Generationengerechtigkeit in der Finanzpolitik    Foto: ak2015



Immer mehr Kommunen erkennen, dass sie auf Kosten künftiger Generationen leben und wirtschaften. Die Verschuldung nimmt zu, der Eigenkapitalanteil nimmt ab, die kommunale Infrastruktur verkommt oder hält den neuen Herausforderungen nicht stand. Die nachrückende Generation übernimmt ein Erbe mit sehr vielen Unwägbarkeiten und dazu eine große Altlast. Viele Kommunen entschließen sich daher freiwillig und aus eigenem weitsichtigen Handeln dazu, eine sogenannte Nachhaltigkeitssatzung für sich zu beschließen. (Die Kommunen können ihre Angelegenheiten nach §7 GO NRW in Satzungen regeln.)

// Messbarkeit möglich 

Mit der Einführung des doppischen Haushalts- und Rechnungswesens ist es möglich, die intergenerative Gerechtigkeit der Finanz- und Haushaltspolitik zu messen -  das war auch ein wesentlicher Grund für ihre Einführung. Der Ressourcenverbrauch und das -aufkommen werden zudem planbar: Aufwendungen und Erträge stehen sich gegenüber. Eine gute Grundlage für das weitsichtige Austarieren. 

// Sensibilisieren für Zukunft

Nachhaltigkeitssatzungen sollen nun dabei helfen und bei Entscheidungen verbindlich dafür sensibilisieren, ein Wirtschaften auf Kosten der nachrückenden Generation zu verhindern. Auch unsere kommunale Gemeinschaft in Gütersloh lebt zur Zeit sehr komfortabel. Damit das auch für die zukünftige Generation so bleibt, müssen die verantwortlichen Kommunalpolitiker bereits jetzt konkrete Vorsorge betreiben. Ideal wäre also auch hier eine generationengerechte Nachhaltigkeitssatzung.

// Generationenbeitrag 

Ein Bestandteil dieser Satzung kann der sogenannte "Generationenbeitrag" sein:

Das Lexikon von "Haushaltssteuerung.de" zur öffentlichen Haushalts- und Finanzwirtschaft sagt uns dazu: 

"Der Generationenbeitrag (z.T. auch: Bürgerbeitrag) ist ein Kernbestandteil der doppischen Kommunalschuldenbremse. Es handelt sich hierbei um eine Sonderabgabe in Form einer Pro-Kopf-Abgabe oder alternativ in Form eines Aufschlags auf die Grundsteuer B (Gemeinden) bzw. eines Aufschlags auf die Gemeindeverbandsumlage (Gemeindeverbände). Sofern der Generationenbeitrag erhoben wird, belastet er somit alle Bürger und Unternehmen vor Ort (direkt oder indirekt). Diese breite Belastung ist für das Funktionieren der Gesamtmodells von großer Bedeutung. 

Der Generationenbeitrag ist so konzipiert, dass er in jedem Jahr exakt die Höhe des Defizits imordentlichen Ergebnis annimmt. Sofern das ordentliche Ergebnis ausgeglichen ist, wird kein Generationenbeitrag erhoben. Unausgeglichene Haushalte (und damit einhergehend eine nichtgenerationengerechte Haushaltspolitik) werden damit faktisch unmöglich. Der Generationenbeitrag hat in diesem Sinne den Charakter einer Ultima Ratio, die nur zum Zuge kommt, wenn die Politik den Haushalt nicht aus eigener Initiative heraus ausgleicht." 

// Konnexitätsprinzip

Eine wichtige Bedingung hierbei ist allerdings auch die strikte Einhaltung des Konnexitätsprinzips. Werden also den Kommunen Aufgaben von außen also durch Land und Bund auferlegt, müssen diese "Auftraggeber" auch finanzieren, denn sonst würde der fehlende Ausgleich im Konnexitätsfall durch Steuererhöhungen auszugleichen sein. Auf den Punkt heißt das: wer die Musik bestellt, zahlt sie auch. 

// Beispiele schon da 

Es gibt zur Zeit einige Kommunen, die diese Satzung bereits eingeführt haben, sie ist schon in Kraft getreten. Ein gutes Beispiel für eine solche Satzung bietet die Stadt Overath. Um Wirkung zu erzielen, muss man das Rad nicht gleich neu erfinden. Es reicht ein Blick in andere Kommuen, die schon Erfahungen gesammelt haben. Obwohl die erste Umsetzung recht neu ist. 





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