Die Kommunalwahl NRW 2014 wirft ihre Schatten voraus:
Die Kommunalwahlen in NRW 2014 sollen am Tag der Wahl der Abgeordneten des Europäischen Parlamentes aus der Bundesrepublik Deutschland, voraussichtlich am
25.05.2014, stattfinden. Der Wahlausschuss befasst sich damit am Montag, 27. Mai 2013 erstmalig. Da die rot-grüne Landesregierung NRW eine erneute Zusammenlegung der Wahltermine für die Kommunalwahl und die Bürgermeisterwahl umsetzen will, ist das eine spannende Frage, denn die Wahlperiode der neuen Ratsleute soll einmalig von fünf auf sechs Jahre verlängert werden.... das Kreuz der Bürger kann diesmal besonders schwerwiegen.
Politische Farbenlehre: bald neu gemischt? Foto ak 2010 |
In der Vorlage der Verwaltung heißt es: "Die gesetzliche Mitgliederzahl des Rates der Stadt Gütersloh beträgt aufgrund der zum Stichtag 30.06.2012 zugrunde zu legenden Einwohnerzahl von 96.965 Personen (Landesbetrieb Information und Technik Nordrhein-Westfalen (IT.NRW) gemäß § 3 Abs. 2 Buchstabe a KWahlG 50 Personen.
Der Rat der Stadt hat in der "Satzung zur Verringerung der Mitgliederzahl des Rates der Stadt Gütersloh ab der im Jahr 2009 beginnenden Wahlperiode vom 28.04.2008" die Zahl der Ratsmitglieder auf 44 Ratsmitglieder reduziert, von denen die Hälfte in Wahlbezirken zu wählen ist. Eine Änderung dieser Satzung hätte bis zum 28.02.2013 erfolgen müssen, was nicht geschehen ist. Mithin ist das Wahlgebiet der Stadt Gütersloh für die voraussichtlich am 25.05.2014 stattfindenden Kommunalwahlen weiterhin in 22 Wahlbezirke einzuteilen."
Der Rat der Stadt ist das oberste Beschlussgremium, das
sämtliche kommunalpolitischen Belange diskutiert und nach bestem Wissen
und Gewissen darüber entscheidet.
Er besteht in der aktuellen Ratsperiode aus 58 Mitgliedern unter dem Vorsitz der Bürgermeisterin Maria Unger. Die von den Bürgerinnen und Bürgern direkt gewählte Bürgermeisterin ist kraft Gesetzes Mitglied des Rates.
Der Rat setzt sich daher zur Zeit wie folgt zusammen:
- 23 CDU
- 17 SPD
- 6 B’90/DIE GRÜNEN
- 5 BfGT
- 3 FDP
- 2 UWG
- 2 fraktionslose Mitglieder
Im Bürgerhaushalt Gütersloh wurde der Vorschlag der Ratsverkleinerung bereits aufgegriffen mit dem Vorschlag Nr. B 85 - aber abgewiesen:
Vorschlag: Der Rat sollte von jetzt 59 Mitgliedern auf die gesetzliche Mindestzahl von 44 Mitgliedern reduziert werden. Die Anzahl der Mitglieder in den Ausschüssen sollten ebenfalls auf die Mindestzahl reduziert werden.
Hierdurch ließen sich erhebliche Sitzungsgelder einsparen.
Zudem sollte die Pollitik m.E. zuerst bei sich selbst sparen, bevor Zuschüsse etc. gekürzt werden.
Kategorie | Sparvorschlag | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Kommentare | 1 | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Pro | 24 | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Neutral | 4 | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Contra | 9 |
Hinweis der Verwaltung:
Die Größe des Rates ist im Kommunalwahlgesetz NRW
festgeschrieben. Gemäß § 3 Abs. 2 Buchst. a) dieses Gesetzes hat der Rat
einer Stadt der Größenordnung Güterslohs 50 Sitze. Der Rat wird aber
ermächtigt, durch Satzung die Zahl der Sitze um zwei, vier oder sechs
Sitze zu verringern. Der Rat der Stadt Gütersloh hat den ihm vom
Gesetzgeber übertragenen Gestaltungsspielraum maximal ausgeschöpft,
indem er im Vorfeld der Durchführung der Kommunalwahlen eine Sitzzahl
von 44 beschlossen hat. Dass gleichwohl nunmehr 58 Ratsmitglieder im Rat
vertreten sind, liegt außerhalb seiner Einflussmöglichkeit. Dies ist
vielmehr Ausfluss des Wahlsystems. Vereinfacht ausgedrückt hängt die
Vergrößerung des Rates damit zusammen, dass die stärkste Fraktion im Rat
in allen Wahlbezirken ein Direktmandat gewonnen hat (Erststimmen), aber
insgesamt nicht die absolute Mehrheit aller Zweitstimmen erhalten hat.
Für diese Fälle wird rein mathematisch eine Ratsgröße ermittelt, in der
die Zahl der direkt gewählten Mandatsträger in ihrem Verhältnis zu den
übrigen Mandatsträgern auch dem Verhältnis der Zweitstimmen zu einander
entspricht (Verhältniswahlsystem).
Die gegenwärtige Größe des Rates ist also gesetzlich vorgeschrieben.
Eine Veränderung durch den Rat ist nicht möglich.
In den weiteren Ausführungen des Bürgervorschlags wird auch auf die
Ausschussgröße eingegangen.
Im Hinblick auf die Zahl, die Größe und die Zusammensetzung der
Ausschüsse hat der Rat einen großen
Gestaltungsspielraum. Bei der Bildung und Zusammensetzung der aktuellen
Ausschüsse hat sich der Rat
von der Motivation leiten lassen, grundsätzlich allen Fraktionen einen
Sitz mit Stimmrecht im jeweiligen
Ausschuss einzuräumen. Außerdem sollten die Ausschüsse spiegelbildlich
den Mehrheitsverhältnissen im
Rat möglichst entsprechen. Dies stärkt die Vorberatungs, Filter- und
Entlastungfunktion der Ausschüsse und
legitimiert letztlich auch ihre Entscheidungskompetenzen. Insgesamt
trägt diese Vorgehensweise zur
Effizienzsteigerung bei. Um die Kosten möglichst gering zu halten, ist
zu Beginn der Wahlperiode
verabredet worden, den Sitzungsturnus zu strecken. Außerdem wurde die
Zuständigkeitsordnung mit dem
Ziel einer Effizienzsteigerung modifiziert. Diese Verfahrensweise hat
sich, wie auch die Gesamtstruktur des
Ausschusswesens und das Zusammenspiel zwischen Rat und Ausschüssen, nach
bisherigen Erkenntnissen
bewährt.
Ein zweiter Vorschlag B 87 ging in die gleiche Richtung und erhielt den Verweis, dass die Frage der Verringerung des Rates schon in B 85 beantwortet wurde.
Wenn also eine Änderung der Satzung nicht erfolgt ist, werden 44 Ratsmitglieder gewählt, die Hälfte davon in den Wahlbezirken, der Rest kommt über die Listen der Parteien in den Rat. (Die übrigens wenig transparent aufgestellt werden.)
War das nun Absicht oder Versehen?
Mit dieser ersten Diskussion im Wahlausschuss wird also der Startschuss gelegt für einen einjährigen Wahlkampf.
Und dabei dürfte sich noch einiges ändern, denn das Wahlrecht in NRW hat sich geändert: Auf der Homepage des Innenministerium NRW findet sich die Mitteilung vom 14.6.2012.
"Die künftige Landesregierung will vorschlagen, dass bis zur nächsten NRW-Kommunalwahl 2014 das Wahlrecht so verändert wird, dass die Amtszeit der Bürgermeister und die Wahlzeit der Räte wieder an einem Tag enden. Dazu sollen die Amtszeit der Räte einmalig von fünf auf sechs Jahre verlängert und die Amtszeit der Bürgermeister dauerhaft von sechs auf fünf Jahre verkürzt werden. Die erste gemeinsame Wahl fällt dann in das Jahr 2020. Bereits zur nächsten Kommunalwahl soll den Bürgermeistern die Möglichkeit gegeben werden, ihre Amtszeit zu verkürzen, damit die gemeinsame Wahl mit dem Rat schon 2014 erfolgen kann. "Die Einzelheiten hierzu stehen noch nicht fest. Wir werden jedoch eine verfassungsrechtlich einwandfreie Lösung vorschlagen", erläuterte der Minister. (...)
An der getrennten Wahl der Bürgermeister und Landräte hatten sich in einzelnen Kommunen gerade 30 Prozent der Wahlberechtigten beteiligt. Die CDU/FDP-Koalition hatte die Amtszeit der Bürgermeister und Landräte von fünf auf sechs Jahre verlängert und die Stichwahl abgeschafft. Die Stichwahl hat der Landtag bereits 2011 wieder eingeführt."
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