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Donnerstag, 19. Januar 2012

Befangenheit wegen Doppelrolle?

Transparenz in Aufsichtsräten
Im Finanzausschuss am 6.12.2011 wurde übe den Antrag der Linken und der BfGT über mehr Transparenz in den Aufsichtsräten in Gesellschaften mit städtischer Beteiligung diskutiert. Konkret geht es etwa um die Stadtwerke Gütersloh und um das Städt. Klinikum. 
Gleichzeitig steht die Umsetzung des Gesetzes zur Schaffung von mehr Transparenz in öffentlichen Unternehmen im Land NRW, das Transparenzgesetz, auf der Tagesordnung. Und gleichzeitig auch das Revitalisierungsgesetz, nach § 108 GO NRW.
Aus dieser Situation heraus findet sich folgender Passus im Protokoll des Finanzausschusses der Stadt Gütersloh:  "Damit in der Zwischenzeit den Maßgaben des Transparenzgesetzes Folge geleistet wird, wird dem Rat empfohlen, von seinem Weisungsrecht gegenüber von ihm entsandten Aufsichtsrats- und Beiratsmitgliedern Gebrauch zum machen, um den Vorgabendes § 108 (...) GO NRW gerecht zu werden."




Offen oder geschlossen?
Alles sehr abstrakt, aber...
....real reicht diese Änderung direkt in den Alltag der Kommunen. Etwa beim Hallenbad.
Das Planungsvorhaben zum möglichen Hallenbadneubau wird zur Zeit diskutiert. Bei diesem Projekt handelt es sich offensichtlich um ein Schnittstellenprojekt in der Verantwortung der Stadtwerke Gütersloh sowie auch der Stadt Gütersloh. Dies zeigt sich auch in der Personalunion: Die Bürgermeisterin etwa ist hier in zweierlei Funktionen involviert: als Vorsitzende des Aufsichtsrates der Stadtwerke Gütersloh sowie als Bürgermeisterin der Stadt. Gleiches gilt für einige Ratsleute, die neben ihrem Ratsmandat gleichzeitig als Mitglieder im Aufsichtsrat der Stadtwerke Gütersloh aktiv sind als da wären ein SPD-Ratsherr, ein CDU-Ratsherr und ein Grünen-Ratsherr (die kleinen Fraktionen sind nicht vertreten).


Hemd näher als der Rock?
Da nun die Stadtwerke Gütersloh einen ersten Aufschlag in Hinblick auf die Finanzierung eines möglichen Hallenbadneubaus machen sollen, wird dieses Gremium ggf. eine Sparversion vorschlagen, in der etwa der Sprungturm etc. nicht enthalten ist. Im Anschluss daran wird die Stadt Gütersloh gefordert sein, hier Stellung zu beziehen, ob sie ggf. eine erweiterte Lösung mit Sprungturm etc. realisieren will – was die Übernahme der zusätzlichen Kosten (Differenz zwischen Spar- und Großversion) beinhalten würde. 

Auf der einen Seite müssen die Beteiligten also unternehmerisch handeln und entscheiden, da die Stadtwerke ein Betrieb sind, der der Wirtschaftlichkeit unterliegt. Ihr Credo als SWG-Vertreter muss daher „Kostenminimierung“ oder gar „sparen“ heißen. Andererseits legen sie mit dieser rein wirtschaftlichen Entscheidung die Messlatte für die Restkosten für die Stadt Gütersloh fest. Sie verschaffen der Stadt damit offensichtlich einen Nachteil, weil sie diesen Betrag, den die Vertreter der Stadtwerke einsparen, im zweiten Schritt ausgleichen muss. Das ist so, als müsste man in einem Orchester gleichzeitig dur und moll spielen.
 
Befangen oder doch nicht?
Daraus resultiert die Frage: Sind die Bürgermeisterin sowie die betroffenen Ratsleute in dieser Frage befangen und können ihre Funktion als Stadtrepräsentanten daher nicht wahrnehmen?

Sollte es aus Sicht der Advokaten keine Einwände gegen diese Doppelbesetzung geben, ist es nicht trotzdem moralisch bedenklich, wenn die Bürgermeisterin und ihre Ratskollegen sich hier mit beiden Funktionen einbringen?

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