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Mittwoch, 23. April 2014

Ist die Kommunalwahl in GT ungleich?

Ist die Kommunwahl NRW in der Stadt Gütersloh ggf. rechtlich anfechtbar? De Wahltag am 25. Mai 2014 bringt nämlich Unbekanntes mit sich: ein unabhängiger Einzelkandidat stellt sich zur Wahl. Der Wahlausschuss am 10. April gab der Kandidatur statt. Jetzt findet sich der Kandidat auf der Liste des Wahlkreises 060, Innenstadt. Eine Kandidatur eines Einzelnen ist wünschenswert und gut. Nur: durch sie wird die gesamte Wahl möglicherweise anfechtbar. 

                                       Gleiche Wahl für alle?                 Foto ak2014

#Der Grund: 

"Die Räte der Städte und Gemeinden, die Kreistage, die Bezirksvertretungen in den kreisfreien Städten sowie die (Ober)Bürgermeister/innen und Landrätinnen und Landräte werden in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl gewählt, " so steht es im Gesetz und auf der Seite des Innenministeriums NRW.

Die Gleichheit nun wäre nach meiner Auffassung im Grundsatz gefährdet: Wahlberechtigt sind rund 77 Tausend Gütersloher, die in insgesamt 22 Wahlkreisen wählen können. In jedem der 22 Wahlkreise in Gütersloh kandidieren sieben Kandidaten. Im Wahlkreis 060 ist das anders: hier kandidieren acht Kandidaten für den Rat. Damit haben die insgesamt rund 3.680 Wählerinnen und Wähler im Wahlkreis 060 offensichtlich eine bessere Auswahl als alle anderen Wähler das in ihren Wahlkreisen haben. Diese Übrigen jedenfalls haben keine Chance den Unabhängigen zu wählen - eben weil sie in ihrem Wahlkreis nur die Wahl zwischen sieben Kandidaten vorfinden. Wollte man diesen Kandidaten wählen, könnte man im Grund nur noch schnell in den Wahlkreis 060 umziehen. Das ist natürlich unmöglich. Damit ist die Wahl theoretisch ungerecht und verstößt gegen den Grundsatz der Gleichheit.

Diese Frage habe ich auch an die Stadt Gütersloh gestellt und um eine belastbare Antwort gebeten: Wie geht der Gesetzgeber damit um, der eine Einzelkandidatur zwar ermöglicht, dann aber auch erklären muss, wie das in der praktischen Wählbarkeit gehen soll, ohne den obigen Grundsatz der Gleichheit zu verletzen.

Man darf auf die Antwort also gespannt sein.


#Modernes Wahlrecht

Generell ist das Kommunalwahlrecht in NRW überholungsbedürftig. Längst hätte man das Kumulieren und Panaschieren einführen sollen, also das Stimmenhäufeln oder - verteilen. Das aber gibt es nur in Bayern, Baden-Württemberg, Hessen, Rheinland-Pfalz und in Schleswig-Holstein. Die Bürger haben dort so viele Stimmen wie die Zahl der zu vergebenden Sitze. In Gütersloh etwa wären das 58 Stimmen, so groß war bisher der Rat. Obwohl der Rat der Stadt in der "Satzung zur Verringerung der Mitgliederzahl des Rates der Stadt Gütersloh ab der im Jahr 2009 beginnenden Wahlperiode vom 28.04.2008" die Zahl der Ratsmitglieder auf 44 Ratsmitglieder reduziert hatte. Eine Änderung dieser Satzung hätte bis zum 28.02.2013 erfolgen müssen, was nicht geschehen ist.

Diese Gesamtstimmzahl also hätte man dann als Wähler verteilen oder häufeln können - um sich viel demokratischer einen eigenen Rat zusammen zu stellen, der deutlicher das Votum der Wähler ablichtet, wer gute Arbeit gemacht hat und wer nicht. In NRW vergibt jeder Wähler nur eine Stimme, ebenso wie im Saarland. Die Wähler können sich da lediglich an den Vorgaben der Parteien und Gruppierungen halten, die diese Wahlkreise und Reservelisten aufstellen. Diese Listen werden von den Parteien selbst gewählt. Die Menge der Menschen, die hier Einfluss nehmen, ist verschwindend gering, auch die Mitgliederwahlen sind mehr oder weniger transparent. In Gütersloh mag die Zahl der Entscheider sogar deutlich unter 800 liegen, legt man die Mitgliedszahlen der Parteien zugrunde. Diese Anzahl reduziert sich radikal, kennt man die Praxis der Kandidatenkür, die real in den Händen ganz Weniger liegt.

Auch ist es so, dass in den Wahlkreisen nur derjenige Kandidat direkt in den Rat einzieht, der die meisten Stimmen auf sich zieht. Damit wären bereits 22 Personen von 44 gewählt. In den letzten Jahrzehnten haben stets nur die CDU-Kandidaten die Wahlkreise "geholt". Die restlichen Kandidaten kamen über die Reservelisten, also nach Anteil der Stimmen und Listenplatz. Nur wer auf den Listen "gut abgesichert ist" kommt also in den Rat. In der letzten Wahlperiode waren es demnach folgende politische Größenordnungen: 23 CDU, 16 SPD, Grüne 6, BfGT 5, FDP , UWG 2 und Linke 2. Im Laufe der Wahlperiode gab es Politrochaden, da Kandidaten die Farbe wechselten, etwa von Link zu SPD.

Streng genommen sind das alles weit entfernte Entscheidungen vom Wähler, der in seiner eigentlichen Wahl von Anbeginn eingeschränkt ist.


#Schweigende Landesmutter 

Auf Twitter hatte ich die Ministerpräsidentin NRW @HanneloreKraft und den CDU-Landesvorsitzenden @ArminLaschet gefragt, warum wir in NRW nicht Kumulieren und Panaschieren. Leider - oder natürlich - ohne Antwort.


Eine Antwort auf die Frage, ob die Wahl in Gütersloh unter der Maßgbe der ungleichen Kandidatenaufstellung nun rechtens ist oder nicht - die wird allerdings notwendig sein. 









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