Antrag für eine Satzung zum Informationsfreiheitsgesetz in der Stadt Gütersloh:
Stadt Gütersloh
Frau Bürgermeisterin Maria Unger
Berliner Str. 70
33330 Gütersloh
Gütersloh, 20. Mai 2010
Antrag nach § 24 GO NRW „Anregungen und Beschwerden“ an den Hauptausschuss am 5. Juli 2010 der Stadt Gütersloh
Sehr geehrte Frau Bürgermeisterin Unger,
bürgerschaftliches Engagement ist eine der tragenden Säulen in einer lebendigen Demokratie. Aber Engagement ist nichts ohne Informationen. Bereits am 1. Januar 2002 ist dazu das Informationsfreiheitsgesetz NRW in Kraft getreten. Die öffentliche Verwaltung und die Behörden in NRW öffnen damit ihre Aktenschränke. Bisher mussten Bürgerinnen und Bürger gute Gründe anführen, wenn sie bestimmte Akten einsehen wollten.
Damit dieser Zugang auch in Gütersloh in seiner konkreten Umsetzung verbrieft ist, möchte ich nach § 24 GO NRW vorschlagen, eine Satzung zur Regelung des Zugangs zu Informationen des eigenen Wirkungskreises der Stadt Gütersloh zu verabschieden.
Begründung:
Der Zugang ist zwar generell gesetzlich geregelt, der Vorteil einer Satzung liegt jedoch darin, dass hier konkret für Gütersloh Wege beschrieben werden, wie ein solches Verfahren abläuft. Ähnliches liegt in der städtischen Satzung zur Durchführung von Bürgerentscheiden bereits vor. Die Stadt Gütersloh würde mit dem Verabschieden einer Satzung zum Informationszugang zu einem „gläsernen Rathaus“ und damit zum Vorbild in der Realisierung demokratischer Grundsätze.
Ein Muster für eine solche Satzung findet sich u.a. in der bayrischen Stadt Bad Aiblingen:
http://www.aib-kur.de/stadt/amt/documents/Informationsfreiheitssatzung_000.pdf
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